2. Transport und Lagerung
Jeder Transport ist mit äußerster Vorsicht und unter Einhaltung aller geltenden Transport- und Sicherheits-
vorschriften durchzuführen.
Blasenspeicher dürfen nur ohne angeschraubte Blöcke oder andere Anbauten transportiert werden. Alle Öffnungen
sind dabei mit den mitgelieferten Verschlussstopfen und Abdeckkappen zu verschließen um ein Eindringen von
Schmutz oder Feuchtigkeit in den Blasenspeicher zu verhindern.
ACHTUNG: Bei Transport mit einem Gabelstapler darf der Blasenspeicher nur fest fixiert auf einer
Palette und gegen unbeabsichtigtes Rollen gesichert bewegt werden.
Zum Heben und Transportieren von Blasenspeichern mit mittleren oder großen Gewicht ist ein Hebezeug mit
ausreichender Tragkraft einzusetzen. Als Anschlagmittel dürfen nur Hebebänder oder Hebegurte verwendet
werden.
ACHTUNG: Bei Transport mit einem Hebezeug dürfen keine Ketten oder Stahlseile die den
Blasenspeicher mechanisch beschädigen könnten zum Einsatz kommen.
Während des Transports ist auf eine stabile Schwerpunktlage zu achten. Beim Ablegen und lösen der
Anschlagmittel ist sicherzustellen, dass der Blasenspeicher gegen unbeabsichtigtes Wegrollen, Kippen oder
Herunterrutschen gesichert ist.
WARNUNG: Speicher, die beim Transport beschädigt wurden, dürfen nicht mehr verwendet werden!
Blasenspeicher sind trocken und kühl (ideale Temperatur 5°C bis 20°C) zu lagern und vor direkter Sonnen-
bestrahlung zu schützen. Es muss darauf geachtet werden, dass keine Verunreinigung in den Speicher
eindringen kann, d.h. das Gasventil mit dessen Abdeckkappe und das Ölventil mit einer Schutzkappe
verschlossen ist.
Sollte der Speicher längere als 3 Monate gelagert werden, wird empfohlen, die Gasvorspannung auf ein Minimum
von ca. 1-2 bar zu verringern um eine bleibende Verformung der Dicht- oder Trennelemente zu verhindern. Bei
Lagerung von mehr als 12 Monaten ist die Blase zu demontieren und in einem UV beständigen Behälter getrennt
zu lagern.
Prüfintervalle nach am Aufstellungsort geltenden gesetzlichen Vorschriften sind meist auf das
Herstelldatum bezogen und verlängern sich somit nicht um die Lagerungsdauer vor Inbetriebnahme.
Auch die Gewährleistungszeit bleibt von einer Lagerung vor Inbetriebnahme unberührt. Sie beginnt
mit Lieferung des Blasenspeichers.
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