2.5.2
Spezifische Hinweise
► Zum Anschließen an eine CAM-Anlage die Betriebsanleitung der CAM-Anlage beachten und die
darin enthaltenen Sicherheitshinweise einhalten.
► Nationale Vorschriften und zulässige Staubbelastungen in der Arbeitsumgebung beachten. Fragen
Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder zuständige Behörde.
► Beim Absaugen von gefährlichen Materialien die Sicherheitsdatenblätter beachten.
► Beim Absaugen von gefährlichen Materialien persönliche Schutzausrüstung tragen.
► Beim Entleeren der Staubschublade oder beim Reinigen ist je nach Sauggut eine geeignete per-
sönliche Schutzausrüstung zu tragen.
► Bei der Entsorgung des Saugguts oder gebrauchter Filter örtliche Bestimmungen und Unfallver-
hütungsvorschriften beachten!
► Nur mit geschlossener Staubschublade saugen.
► Nicht ohne Saugschlauch betreiben.
► Keine brennbaren, leicht entzündlichen oder explosiven Gase oder Dämpfe einsaugen.
► Die folgenden Anwendungsfälle bergen erhöhte Gefahren und sind daher unzulässig:
Bei einer Reinigung durch Aussaugen von Fräskammern und SLM-Druckanlagen kann es bei ei-
ner ausreichend hohen Konzentration und Reinheit (d. h. unvermischt mit anderen Dental-Stäuben
wie z.B. Gips, Kunststoff), aufgrund einer möglichen exothermen Reaktion (z.B. durch Oxidation)
zu einer Selbstentzündung oder Staubexplosion des Frässtaubs bzw. Druckpulvers kommen.
Insbesondere bei folgenden Fräs- oder Druckmedien muss eine alternative Reinigungsmethode
gewählt werden (z.B. manuelle Reinigung):
• Holz
• Titan / Titan-Aluminium
• Leichtmetalle und Leichtmetall-Legierungen (z.B. Aluminium, Magnesium)
• Cobalt-Chrom-Pulver (z. B. zur Verwendung in SLM Anlagen)
Werden Leichtmetalle wie z.B. Titanlegierung in großen Mengen bearbeitet (z.B. mit Schleifpapier)
und es entsteht hierbei sehr feiner Schleifstaub, kann es bei einer ausreichend hohen Konzen-
tration und Reinheit aufgrund einer möglichen exothermen Reaktion zu einer Selbstentzündung
kommen.
► Keine heißen Materialien einsaugen.
► Keine Flüssigkeiten einsaugen.
► Wenn die Absaugung dazu benutzt wird gesundheitsgefährdende Stoffe zu saugen, ist eine
geeignete persönliche Schutzausrüstung zu verwenden und dafür zu sorgen, dass die Abluft in
geeigneter Weise abgeführt wird. Entsprechende Anforderungen entnehmen Sie bitte den Sicher-
heitsdatenblättern.
► Sauggut gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.
2.6
Zugelassene Personen
Bedienung und Wartung des Geräts darf nur von unterwiesenen Personen erfolgen�
Jugendliche und schwangere Personen dürfen die Absaugung nur mit geeigneter persönlicher Schutz-
ausrüstung bedienen und warten, insbesondere wenn Gefahrstoffe abgesaugt werden.
Reparaturen, die nicht in dieser Benutzerinformation beschrieben sind, dürfen nur von einer Elektrofach-
kraft durchgeführt werden�
2.7
Haftungsausschluss
Renfert GmbH lehnt jegliche Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche ab, wenn:
► das Produkt für andere, als die in der Bedienungsanleitung genannten Zwecke eingesetzt wird.
► das Produkt in irgendeiner Art und Weise verändert wird - außer den in der Bedienungsanleitung
beschriebenen Veränderungen.
► das Produkt nicht vom Fachhandel repariert oder nicht mit Original Renfert Ersatzteilen eingesetzt
wird.
► das Produkt trotz erkennbarer Sicherheitsmängel oder Beschädigungen weiter verwendet wird.
► das Produkt mechanischen Stößen ausgesetzt oder fallengelassen wird.
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