DE. Auping-Garantie
Der Markenname Auping bürgt für Haltbarkeit. Auping verwendet hochwertige und
haltbare Materialien. Jedes Produkt wird mit der größten Sorgfalt gefertigt und
eingehend geprüft, bevor es die Fabrik verlässt. Auf alle Auping-Produkte wird eine
Standardgarantie gewährt. Diese Garantie wird von dem Auping-Vertragshändler
gegeben, der das betreffende Produkt verkauft hat und dessen Name und Anschrift
in der Originalrechnung vermerkt sind.
Garantie auf Bettenböden
Auf alle Unterfederungen und Boxspringrahmen wird eine 35 Jahrige Garantie auf
Feder- und Rahmenbruch gewährleistet. Auf Motoren, Gasdruckfedern, Elektronik
und Kunststoffteile werden standardmäßig fünf Jahre Garantie gewährt, wobei die
volle Garantie für zwei Jahre gilt. Innerhalb dieser zwei Jahre erhalten Sie im Falle
eines Mangels kostenlos ein neues Produkt oder das jeweilige Nachfolgeprodukt.
Im dritten, vierten und fünften Jahr erhalten Sie im Falle eines Mangels kostenlos ein
Produkt vergleichbaren Funktionsumfangs, das auch ein generalüberholtes Produkt
sein kann.
Die Garantie auf Unterfederungen gilt nur bei normalem Gebrauch und normaler
Verstellung.
Normaler Gebrauch = Boden im waagerechten Zustand; Schlafen, Sitzen, Liegen:
• Höchstgewicht einer Person beträgt 140 kg
Normale Verstellung; normaler Gebrauch (10.000 Mal liegend im Bett während
der Lebensdauer verstellen):
• maximal 95 kg für alle Einzelprodukte (alle verstellbaren Auping-Unterfederungen
und Boxsprings bis zu einer Breite von 100 cm)
• maximal 170 kg für alle Doppelprodukte (alle verstellbaren Auping-Unterfederungen
und Boxsprings bis zu einer Breite von 120 cm und 140 cm)
Garantie auf Matratzen & Auflagen
Für Matratzen gilt eine vollständige Garantiefrist von fünf Jahren. Für Auflagen gilt
ein standardmäßiger Garantiezeitraum von drei Jahren.
Kuhlenbildung
Für Matratzen und Auflagen gilt, dass für einen Gebrauch von bis zu fünf Jahren ein
stellenweiser Höhenverlust (Kuhlenbildung) bis zu 1,5 cm eine normale Erscheinung
ist, und ein derartiger Höhenverlust deshalb nicht durch die Garantie abgedeckt ist.
Nach fünf Jahren Gebrauch ist ein stellenweiser Höhenverlust (Kuhlenbildung) bis zu
2,0 cm eine normale Erscheinung. Das bedeutet, dass Beanstandungen bezüglich
von Kuhlenbildungen, die kleineren Ausmaße als die genannten haben, nicht unter
die Garantieregelung fallen.
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