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Zwischen zwei Elektrozäunen sowie deren Zaun- und Verbindungsdrähten, deren
Spannungszufuhr über zwei verschiedene Weidezaungeräte erfolgt, ist ein
Mindestabstand von 2,5 Metern einzuhalten. Wenn der Abschnitt zwischen diesen zwei
Elektrozäunen als Teil einer Einzäunung geschlossen werden soll, sind dafür
Materialien zu verwenden, die bei Berührung nicht elektrisch leiten.
Stacheldraht darf bei Elektrozäunen nicht verwendet werden.
Wenn ein nicht stromführender Stacheldrahtzaun zusätzlich durch eine oder mehrere
Strom führende Drahtlitzen verstärkt werden soll, sind diese vorschriftsmäßig stabil und
gut isoliert seitlich von der Zaunlinie anzubringen. Dabei ist vertikal ein Mindestabstand
von 150 mm zu dem nicht Strom führenden Stacheldraht einzuhalten. Der Stacheldraht
ist in regelmäßigen Abständen zu erden.
Die Herstellerbestimmungen für die Erdung des Weidezaungerätes sind genau zu
befolgen.
Zwischen den Erdungselektroden von Weidezaungeräten und anderen
Erdungssystemen von u. a. Stromübertragungskabeln oder
Telekommunikationssystemen ist ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
Stromkabel von Elektrozäunen, die in Gebäude geführt werden, sind von den geerdeten
Bauteilen der Gebäude gut zu isolieren. Eine ausreichende Isolierung kann durch die
Verwendung von isoliertem Hochspannungskabel erreicht werden.
Unterirdisch verlegte Leiter sind in Rohren zu verlegen, die eine ausreichende
Hochspannungsisolierung gewährleisten oder es sind Hochspannungserdkabel zu
verwenden. Die Leiter und Kabel sind so zu verlegen, dass z. B. Tiere beim Scharren
oder ins Erdreich greifende Fahrzeugreifen, wie die von Traktoren, nicht die Leiter
beschädigen können.
Kabel und Leiter für Weidezaungeräte dürfen nicht mit Stromversorgungskabeln sowie
Telefon- und Datenkommunikationskabeln im gleichen Elektroinstallationsrohren verlegt
werden.
Die Leiter von Weidezaungeräten oder Elektrozäunen dürfen als Freileitung NICHT
über Stromversorgungs- oder Datenkommunikationskabeln verlegt werden. Auch die
Errichtung von Elektrozäunen unter Stromversorgungsfreileitungen sollte vermieden
werden. Wenn eine Kreuzung dieser Leitungen unvermeidbar ist, muss die
Elektrozaunleitung stets unter der Stromversorgungsfreileitung, sowie bei der Kreuzung
im rechten Winkel zu dieser verlegt werden.
Als Freileitung verlegte Leiter von Elektrozäunen müssen stets den vorgeschriebenen
Mindestabstand zu Stromversorgungsfreileitungen einhalten. Bei einer Nennspannung
der Versorgungsfreileitung von 1000 V ist ein Mindestabstand von 3 Metern
einzuhalten. Bei Freileitungen zwischen 1000—33000 Volt ist ein Mindestabstand von
4 m und bei Leitungen über 33000 Volt ein Abstand von mindestens 8 m einzuhalten.
Elektrozaunleiter, die als Freileitung verlegt werden, dürfen in der Nähe von
Stromversorgungsfreileitungen einer Höhe von mehr als 3 Metern über dem Erdboden
NICHT überschreiten. Beträgt die Spannung der Versorgungsfreileitung max. 1000 V,
betrifft diese Begrenzung Elektrozaunleiter, die senkrecht zum Erdboden gemessen, in
einem geringeren Abstand als 2 m zu der äußeren Leitung der
Stromversorgungsfreileitung verlaufen. Bei Elektroversorgungsfreileitungen über
1000 V gilt diese Bestimmung bis zu einem Abstand von 15 m vom äußersten Rand der
Freileitung, horizontal zum Erdboden gemessen.
Zum Vertreiben von Vögeln sowie bei Einzäunungen für Haustiere (Kleintiere) sowie
Elektrozäune zur Gewöhnung von Tieren (wie Kühe) an Elektrozäune sind
Weidezaungeräte mit geringer Leistung zu verwenden, die eine ausreichende
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