2. | Sicherheitshinweise
• Das Laservisier nur für den dafür vorgesehenen Einsatz nutzen.
• Die Hinweise auf dem Gerät müssen jederzeit vorhanden und erkennbar sein.
Laserklasse 2
Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Ex-
positionsdauer (bis 0,25 Sekunden) auch für das Auge ungefährlich. Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des
Wellenlängenbereiches von 400 nm bis 700 nm erfüllen die Bedingungen für die Laserklasse 1. Das Auge ist bei zu-
fälligem, kurzzeitigem Hineinschauen in die Laserstrahlung durch den Lidschutz geschützt. Aufgrund der Einstufung
des Laservisiers in Klasse 2, ist die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten nicht erforderlich.
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Hella Gutmann
SEG V