GEBRAUCHSANWEISUNG
5.2 KRITERIEN FÜR DAS AUSLÖSEN DER SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
Die Sicherheitseinrichtungen lösen nach zwei Kriterien aus:
– Verhindern des Anlassens des Motors, wenn nicht alle Voraussetzungen für die Sicherheit
gegeben sind;
– Ausschalten des Motors, wenn auch nur eine der Voraussetzungen für die Sicherheit fehlt.
a) Um den Motor anzulassen, müssen in jedem Fall:
– die Gangschaltung im "Leerlauf" stehen;
– die Messer ausgeschaltet sein;
– der Benutzer auf dem Sitz der Maschine sitzen oder die Feststellbremse angezogen sein.
b) Der Motor wird ausgeschaltet, wenn:
– der Benutzer den Sitz verlässt und die Messer eingeschaltet sind;
– der Benutzer den Sitz verlässt und der Antrieb nicht im "Leerlauf" steht;
– der Benutzer den Sitz mit dem Antrieb im "Leerlauf" verlässt, aber die Feststellbremse nicht
angezogen ist;
– bei eingeschalteten Messern der Auffangsack angehoben oder das Prallblech abgenommen
wird;
– die Feststellbremse ist angezogen, ohne dass die Messer ausgeschaltet sind.
– Es wird das Antriebspedal (
5.3 VORBEREITUNGEN VOR ARBEITSBEGINN
Vor dem Beginn der Arbeit muss man eine Reihe von Prüfungen und Operationen durchführen,
um sicherzustellen, dass die besten Ergebnisse erzielt und maximale Sicherheit erreicht wird.
5.3.1 Einstellung des Sitzes
Um die Position des Sitzes zu verändern, muss
man die vier Befestigungsschrauben (1) lösen
und den Sitz entlang der Ösen der Halterung
verschieben.
Nachdem man die gewünschte Position gefun-
den hat, die Schrauben (1) festziehen.
4.32) bei angezogener Feststellbremse betätigt.
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