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Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
Im Rahmen der hier aufgeführten Gewährleistungsfrist und -bedingungen leistet United States Surgical, ein Geschäftsbereich der
Tyco Healthcare Group LP („Verkäufer"), auf jedes im Folgenden genannte neue AutoSonix™-Produkt Gewähr auf Verarbeitungs-
und Materialfehler und gewährleistet, dass jedes neue Produkt funktioniert, wie in der dem Produkt vom Hersteller beigefügten
Bedienungsanleitung beschrieben, vorausgesetzt, das Produkt wurde in strikter Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung des
Verkäufers angewandt und instand gehalten, war keinen Missgeschicken ausgesetzt, wurde nicht verändert, beschädigt oder unsachgemäß
behandelt, und wurde – mit Ausnahme der in der Bedienungsanleitung aufgeführten benutzerseitigen Wartungsmaßnahmen – nicht von
Personen oder Einrichtungen gewartet oder repariert, bei denen es sich nicht um den Verkäufer oder dessen autorisierte Vertretung
handelt.
Diese Gewährleistung erstreckt sich nur auf neue, von einer Klinik oder einem sonstigen Endanwender („Käufer") direkt vom Verkäufer
oder von dessen autorisiertem Vertriebshändler erworbene Produkte, und ist ausschließlich für die Inanspruchnahme und Anwendung
durch einen solchen Käufer vorgesehen. Mit Ausnahme der im Folgenden aufgeführten Konditionen für Austauschprodukte gilt diese
Garantie für den im Folgenden genannten Zeitraum bzw. die im Folgenden genannte Anzahl von Anwendungen, ab dem ursprünglichen
Datum des Produktversands durch den Verkäufer oder dessen autorisierten Vertriebshändler an den Käufer und erlischt anschließend.
Die Reparatur oder der Ersatz eines Produkts durch den Verkäufer auf Grund einer Verletzung dieser Gewährleistung führt nicht zu einer
Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Eine Gewährleistung für alle derartigen Austauschprodukte besteht nur während des zum Zeitpunkt
der Produktrücksendung an den Verkäufer seitens des Käufers ggf. noch verbleibenden, noch nicht abgelaufenen Zeitraums dieser
Gewährleistungsfrist für das ersetzte Produkt.
AutoSonix™-Generator – sechsunddreißig (36) Monate
AutoSonix™-Fußschalter und -Kabel – achtzehn (18) Monate
AutoSonix™-Rollwagen – zwölf (12) Monate
AutoSonix™-Transducer – neun (9) Monate oder einhundert (100) Anwendungen (es gilt der jeweils frühere Zeitpunkt).
Allen eingesandten AutoSonix™-Transducern muss eine im Voraus zu erstattende Inspektionsgebühr von einhundert US-Dollar ($ 100)
beiliegen. Falls der Verkäufer feststellt, dass der eingesandte Transducer auf Grund eines Material- oder Verarbeitungsfehlers nicht
funktionsfähig ist, wird diese Inspektionsgebühr nicht erhoben, und die im Voraus erstattete Summe wird zurückerstattet. Ansonsten
wird die Inspektionsgebühr erhoben, kann jedoch auf Ansuchen des Käufers vom Verkäufer auf den Erwerb eines Ersatz-Transducers
durch den Käufer angerechnet werden. Auf Anfrage, und sofern verfügbar, leiht der Verkäufer dem Käufer im Rahmen seiner regulären
Verleihbedingungen einen AutoSonix™-Generator für den Gebrauch bis zum Abschluss der im Rahmen der Gewährleistung erfolgenden
Reparatur bzw. bis zum Ersatz des AutoSonix™-Generators des Käufers.
Nach Ermessen des Verkäufers und als dessen einzige und ausschließliche Verpflichtung (und als einziger und
ausschließlicher Rechtsanspruch des Käufers) im Rahmen der obigen Gewährleistung sowie generell bezüglich solcher
Produkte, die die obigen Gewährleistungsbedingungen nicht erfüllen, repariert der Verkäufer (an einem vom Verkäufer
bestimmten Ort) alle Produkte, ersetzt der Verkäufer (mit frachtfreiem Versand an den ursprünglichen Lieferort) alle
Produkte oder erstattet der Verkäufer dem Käufer den gezahlten Nettokaufpreis für alle Produkte, die der Käufer an den
Verkäufer zurücksendet (nach schriftlicher Anfrage mit Angabe des Grundes für die Annahme des Käufers, dass es sich
um ein die Bedingungen nicht erfüllendes Produkt handelt und nach Bestätigung des Verkäufers, dass das Produkt die
Bedingungen nicht erfüllt).
Der Verkäufer bietet keine Gewährleistung auf Handelstauglichkeit oder Eignung für bestimmte Zwecke und auch keine sonstigen stillschweigenden
oder – mit Ausnahme der obigen Gewährleistungen – ausdrücklichen Gewährleistungen.
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