12. Garantiebedingungen
Gewährleistungen und Fehler, die einen Garantieanspruch darstellen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, jeden Funktionsfehler zu beheben, der aufgrund eines Konzeptions-, Material-
oder Verarbeitungsfehlers entsteht. Die Haftung des Verkäufers gilt nicht für den Fall eines Fehlers, der entweder
durch vom Käufer geliefertes Material oder aufgrund einer von diesem auferlegten Konzeption verursacht wird.
Bei Vorfällen, die auf unvorhergesehenen Ereignissen oder höherer Gewalt beruhen, sowie bei einem Austausch
oder einer Reparatur in Folge eines normalen Materialverschleißes, einer Beschädigung oder Zerstörung wegen
Nachlässigkeit, eines Mangels an Überwachung oder Wartung und einer unsachgemäßen Verwendung der
Ausrüstung des Gerätes, ist jegliche Garantie unwirksam. Die Garantie ist strikt auf den ab Werk kostenlosen
Austausch oder die Reparatur in unseren Werkstätten von Teilen, die Material- oder Konstruktionsfehler
aufweisen, beschränkt. Der Lieferant kann für die direkten oder indirekten Folgen, die durch die Fehlerhaftigkeit
eines Teils verursacht werden, nicht verantwortlich gemacht werden.
Dauer und Inkrafttreten der Garantie.
Diese Verpflichtung gilt - außer bei besonderer Vereinbarung - nur für Fehler, die innerhalb folgender Zeiträume
auftreten:
-
24 Monate oder 150 Betriebsstunden (es gilt der erste der erreichten Zeitpunkte) beim Betrieb durch
Privatpersonen (betrifft die Modellreihe OPEN und SILENT).
-
12 Monate oder 1000 Betriebsstunden (es gilt der erste der erreichten Zeitpunkte) beim gewerblichen
Betrieb.
HINWEIS. Betrieb durch Privatpersonen bedeutet eine gelegentliche Verwendung durch einen Kunden zu
dessen persönlichem, nicht gewerblichen Zweck. Die Garantiezeit beginnt an dem Tag, an dem dem Käufer von
Seiten des Verkäufers schriftlich bestätigt wird, dass ihm die Ausrüstung zur Verfügung steht. Verzögert sich die
Auslieferung, so verlängert sich die Garantiezeit um die Dauer der Verschiebung.
Schadenersatz.
Die Haftung ist streng auf die oben definierten Verpflichtungen begrenzt und es wird ausdrücklich festgehalten,
dass der Verkäufer zu keiner Entschädigung des Käufers angehalten werden kann, wenn diesem Schäden der
folgenden Art entstanden sind: Unfälle von Personen, Schäden an vom Vertragsobjekt verschiedenen Gütern oder
entgangener Gewinn. Die Garantiebedingung gilt nur für den Käufer erster Hand und kann nicht an einen Käufer
zweiter Hand übertragen werden.
Versicherung des Personals.
Bei Unfällen zu einem beliebigen Zeitpunkt und aus beliebiger Ursache ist die Haftung des Verkäufers
strengstens auf sein Personal und seine Ware begrenzt.
HINWEIS. Alle schriftlichen oder mündlichen Bestellungen sowie das Akzeptieren unserer Angebote bedeuten
auch die formale Einverständniserklärung mit unseren Verkaufsbedingungen. Bei einem Garantiefall hat der
Kunde die Versandkosten der Einsendung zu tragen.
13. CE-Konformitätserklärung
Wir, SDMO, 12 bis rue de la Villeneuve, CS 92848, F 29228 BREST CEDEX 2, erklären hiermit, dass die Stromerzeuger des Typs: «DX 3000 » mit
folgenden europäischen Richtlinien und Normen, die zum Zeitpunkt der Herstellung des Geräts in Kraft waren, übereinstimmen, wenn sie innerhalb eines
Raums installiert werden, der die Lärmausbreitung reduziert (*):
- Maschinenrichtlinie 98/37/EWG vom 22. Juni 1998.
- Richtlinie 73/23/EWG für Niederspannungsgeräte vom 19. Juli 1973, abgeändert durch die Richtlinie 93/68/ EWG vom 22 Juli 1993.
- Richtlinie 89/336/EWG bezüglich elektromagnetischer Verträglichkeit vom 3. Mai 1989, abgeändert durch die Richtlinien 92/31/EWG vom 28. April
1992 und 93/68/EWG vom 22 Juli 1993, und dass sie mit folgenden Normen und anderen normativen Unterlagen übereinstimmen:
-
EN12601/EN1679-1/EN 60204-1
-
IEC 34.1/EN 60034-1
-
EN 50081-2/EN 50082-2
In diesem Fall ist die Richtlinie 2000/14/EC vom 08.05.2000 bezüglich der Geräuschemissionen und der Einrichtungen, die für eine Verwendung
außerhalb von Gebäuden bestimmt sind, nicht anzuwenden.
(*) Diese Ausrüstung muss gemäß den allgemeinen handwerklichen Regeln und durch einen zugelassenen Fachmann installiert werden (befragen
Sie uns diesbezüglich).
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Ref. GPAO : 33522115601
Garantiebescheinigung
Der Stromerzeuger mit den
nachfolgenden Daten:
Nr. des Stromerzeugers:
Nr. des Motors:
steht ab diesem Datum unter Garantie.
HÄNDLER:
Stempel und Unterschrift
02/2004
G. Le Gall