1.4
Technische Grenzwerte
Das Gerät ist ausschließlich für die Verwendung innerhalb der auf dem Typenschild und in den
Datenblättern genannten technischen Grenzwerte bestimmt.
Folgende technische Grenzwerte sind einzuhalten:
•
Der zulässige Druck (PS) und die zulässige Messstofftemperatur (TS) dürfen die Druck-
Temperatur-Werte (p/T-Ratings) nicht überschreiten.
•
Die maximale Betriebstemperatur darf nicht überschritten werden.
•
Die zulässige Umgebungstemperatur darf nicht überschritten werden.
•
Die Gehäuseschutzart muss beim Einsatz beachtet werden.
•
Der Durchflussaufnehmer darf nicht in der Nähe von starken elektromagnetischen Feldern
z.B. Motoren, Pumpen, Transformatoren usw. betrieben werden. Ein Mindestabstand von
ca. 100 mm muss eingehalten werden. Bei der Montage auf oder an Stahlteilen (z.B.
Stahlträgern) muss ein Mindestabstand von 100 mm eingehalten werden (Diese Werte
wurden in Anlehnung an die IEC801-2 bzw. IECTC77B ermittelt).
1.5
Zulässige Messstoffe
Beim Einsatz von Messstoffen müssen folgende Punkte beachtet werden:
•
Es dürfen nur solche Messstoffe (Fluide) eingesetzt werden, bei denen nach Stand der
Technik oder aus der Betriebserfahrung des Betreibers sichergestellt ist, dass die für die
Betriebssicherheit erforderlichen chemischen und physikalischen Eigenschaften der
Werkstoffe der messstoffberührten Bauteile Messelektrode, ggf. Erdungselektrode,
Auskleidung, ggf. Anschlussteil, ggf. Schutzscheibe und ggf. Schutzflansch während der
Betriebszeit nicht beeinträchtigt werden.
•
Messstoffe (Fluide) mit unbekannten Eigenschaften oder abrasive Messstoffe dürfen nur
eingesetzt werden, wenn der Betreiber durch eine regelmäßige und geeignete Prüfung den
sicheren Zustand des Gerätes sicherstellen kann.
•
Die Angaben des Typenschildes müssen beachtet werden.
1.6
Pflichten des Betreibers
Vor dem Einsatz von korrosiven und abrasiven Messstoffen muss der Betreiber die
Beständigkeit aller messstoffberührten Teile abklären. ABB unterstützt Sie gerne bei der
Auswahl, kann jedoch keine Haftung übernehmen.
Der Betreiber muss grundsätzlich die in seinem Land geltenden nationalen Vorschriften
bezüglich Installation, Funktionsprüfung, Reparatur und Wartung von elektrischen Geräten
beachten.
1.7
Qualifikation des Personals
Die Installation, Inbetriebnahme und Wartung des Gerätes darf nur durch ausgebildetes
Fachpersonal erfolgen, das vom Anlagenbetreiber dazu autorisiert wurde. Das Fachpersonal
muss die Anleitung gelesen und verstanden haben und deren Anweisungen befolgen.
D184B133U02
FXE4000 (COPA-XE/MAG-XE)
Sicherheit
DE - 5