DEUTSCH
1.3 GARANTIE
- Bei Auslieferung sicherstellen, daß das Gerät keine
Transportschäden aufweist und das Zubehör unbeschädigt
und vollständig ist.
- Etwaige Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen ab
Erhalt schriftlich eingereicht werden.
- Der Käufer kann seine Garantieansprüche nur geltend machen,
wenn er die im Liefervertrag aufgefährten Garantiebedingungen
eingehalten hat.
- Die Garantie erstreckt sich auf 2 Jahre ab Lieferdatum des
Geräts gegen jeglichen Materialfehler.
- Die Garantie schliesst die Kosten für Arbeitskraft und Spedition
nicht ein (das Material reist auf Gefahr des Empfängers)
- Von der Garantie sind Schäden an Personen oder
Gegenständen ausgeschlossen.
- Die Garantie begrenzt sich auf die Reparatur oder den
kostenlosen Ersatz des fehlerhaften Teils, laut Anweisungen
des Herstellers.
Händler oder Verbraucher können vom Hersteller keinen Ersatz
für ihre eventuellen Schäden (Kosten für Arbeitskraft, Transport,
mangelhafte Arbeit, direkte oder indirekte Unfälle, kein
Ernteertrag, usw.) verlangen.
1.3.1 VERFALL DES GARANTIEANSPRUCHS
Über das im Liefervertrag beschrieb-ene hinaus, verfällt die
Garantie:
- Wenn die in der Tabelle der technischen Daten angegebenen
Grenzen überschritten werden.
- Wenn die in diesem Heft beschriebenen Anleitungen nicht
genauestens befolgt werden.
- Bei falschem Gebrauch, mangelhafter Wartung und im Fall
von anderen durch den Kunden verursachten Fehlern.
- Wenn ohne schriftliche Bevollmächti-gung des Herstelles
Veränderungen
durchgeführt
Originalersatzteile verwendet werden.
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GEBRAUCH UND WARTUNG
werden
oder
keine
g
1.4 IDENTIFIZIERUNG
1.4.1 IDENTIFIZIERUNG DER SÄMASCHINE
Jedes einzelne Gerät ist mit einem Identifizierungsschild (8 Abb.
2) ausgestattet, mit folgenden Angaben:
1) Firmenzeichen und Adresse des Herstellers;
2) Typ und Modell der Maschine;
3) Serien-Nummer der Maschine;
4) Baujahr;
5) Trockengewicht, in Kilogramm.
6) Gesamtgewicht, in Kilogramm.
7) CE Zeichen ;
Die Kenndaten der eigenen Maschinen, die auf dem Typenschild
stehen, sollten hier unten eingetragen werden. Sie bestehen aus
dem Kaufdatum (8) und dem Namen des Vertragshändlers (9).
Diese Daten immer angeben, wenn Kundendienst oder
Ersatzteile erforderlich sind.
(2)
(3)
(6)
(7)
(8)
(9)
1.4.2 IDENTIFIZIERUNG KOMBINATION (SÄMASCHINE UND
KREISELEGGEN)
Jedes einzelne Gerät ist mit einem Identifizierungsschild (8 Abb.
2) ausgestattet, mit folgenden Angaben:
1) Firmenzeichen und Adresse des Herstellers;
2) Typ und Modell der Maschine;
3) Serien-Nummer der Maschine;
4) Baujahr;
5) Trockengewicht, in Kilogramm.
6) Gesamtgewicht, in Kilogramm.
7) CE Zeichen ;
Die Kenndaten der eigenen Maschinen, die auf dem Typenschild
stehen, sollten hier unten eingetragen werden. Sie bestehen aus
dem Kaufdatum (8) und dem Namen des Vertragshändlers (9).
Diese Daten immer angeben, wenn Kundendienst oder
Ersatzteile erforderlich sind.
(2)
(3)
(6)
(7)
(8)
(9)
(1)
(5)
(4)
(1)
(5)
(4)
cod. 19502240