I.
SCHUBERTH SERVICE
1. SICHERHEITS-CHECK
Bei Bedarf können Sie den S2 ausreichend frankiert zu einer
kostenlosen Überprüfung an das SCHUBERTH Service Center ein-
schicken. In diesem Fall erreichen Sie Ihren Ansprechpartner über
das SCHUBERTH Service Center. Bitte geben Sie in jedem Fall das
Kaufdatum des Helms und den Grund für die Einsendung mit an.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sicherheits-Checks nicht im
Rahmen des normalen Reparaturservice möglich sind, sondern
eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen können.
2. REPARATURSERVICE
Sie besitzen mit dem S2 ein SCHUBERTH Qualitätsprodukt, welches
nach den modernsten Entwicklungs- und Fertigungsmethoden
konstruiert und gebaut wurde. Falls an Ihrem Helm dennoch eine
Reparatur notwendig sein sollte, wenden Sie sich bitte an Ihren
Fachhändler.
Achtung:
Sofern ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe
erteilt worden ist, sind wir bzw. Ihr Fachhändler berechtigt,
den Artikel zu untersuchen und/oder die Ausführung des
Auftrages bis zu einer Rücksprache mit dem Kunden zurück-
zustellen. Werden bei eindeutiger Fehlerangabe während
der Reparatur weitere Mängel festgestellt, sind wir bzw. Ihr
Fachhändler berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese ohne
besonderen Auftrag zu beseitigen, wenn dies zur Erhaltung
der Funktionsfähigkeit notwendig und im Verhältnis zu den
Kosten des ursprünglichen Reparaturauftrages geringfügig ist.
Anderenfalls ist das Einverständnis des Kunden erforderlich.
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3. GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungszeit für Ihren Helm beträgt bei bestimmungs-
gemäßem Gebrauch 2 Jahre ab Kaufdatum. Sollten Gewähr leis-
tungsarbeiten anfallen, so werden diese über Ihren Fachhändler
abgewickelt. Die Vorlage des Kaufbelegs ist zwingende Voraus-
setzung für den Gewährleistungsanspruch. Bitte bewahren Sie
die Originalrechnung sorgsam auf. Bei Gewährleistungsansprü-
chen muss der Originalbeleg (bzw. eine Kopie) dem Helm beige-
packt sein. Ohne Kaufbeleg besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Durch die Gewährung von einwandfreiem Ersatz oder Reparatur
wird die ursprüngliche Gewährleistungszeit nicht verlängert.
Beanstandungen müssen Ihrem Fachhändler unverzüglich, inner-
halb von 8 Tagen nach Kaufdatum schriftlich mitgeteilt werden.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist
nicht entdeckt werden können, sind Ihrem Fachhändler un ver-
züglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bitte ver -
gessen Sie bei der Einsendung an Ihren Fachhändler nicht eine
aus führ liche Reklamationsbeschreibung.
SCHUBERTH bzw. Ihr Fachhändler behält sich das Recht auf Über -
prüfung der Seriennummer zur Inanspruchnahme der Gewähr-
leistung vor.
Bereits getragene Ware wird nicht umgetauscht, sondern repariert.
Es liegt generell im Ermessen von SCHUBERTH bzw. Ihrem Fach-
händler, ob reklamierte Teile repariert, ersetzt oder gutgeschrie-
ben werden.
Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht bei:
• unsachgemäßem Gebrauch und Überbeanspruchung des
Produkts
• Veränderung des Produkts durch den Kunden
• Nichtbeachtung unserer Produktempfehlungen
• normaler Abnutzung
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