4.5 SENKEN IM NOTFALL
WARNUNG: Beim Notfallsenken werden alle Sicherheitsvorrichtungen automatisch abgeschaltet.
Die folgenden Vorgänge dürfen daher nur durchgeführt werden:
• Wenn die Bühne wegen eines Stromkreisschadens oder wegen eines Stromausfalls nicht sinkt;
• Wenn es absolut notwendig ist;
• Wenn die Vorgänge von einem Fachmann durchgeführt werden;
• Wenn die Hebungszone zuerst abgegrenzt und der Zutritt nur dem Fachmann erlaubt wird.
Anweisungen für das Notfallsenken:
• NOTSTOPSCHALTER (17 Fig. 3) drucken.
• Wenn sich die Bühne in Standposition befindet, werden sich die Sicherheitssperren nicht öffnen. Die nachfolgenden Vorgänge sind
deshalb nur möglich, wenn die Bühne über eine Nothandpumpe verfügt, um die Fahrbahnen zu heben und die Sicherheitssperren zu
lösen.
• Wenn die Fahrbahnen aufgrund von einer elektrische Panne oder Stromunterbrechung nicht abgesenkt werden können, müßen die
mechanischen Sperren an der Querbalkeninnenseiten, manuell ausgeschaltet werden. Unterlagen mit geeignter Staerke (3 Fig. 13)
zwischen die Elektromagnete (1 Fig. 13) und die jeweiligen Druckbügel (2 Fig. 13) einlegen damit der Sicherheitskeil (4 Fig. 13) nicht
in die Löcher der Sicherheitsleisten (5 Fig. 13) eindringen kann.
• Fahren Sie mit dem manuellen Senken fort, indem Sie die Rändelschraube der Elektroventils an der Hydraulikeinheit ganz langsam
abschrauben. Das Festziehen oder Lockern der Schraube (1 Fig. 14) verringert oder erhöht die Senkgeschwindigkeit der Fahrbahnen.
• Danach die Schraube wieder festschrauben (1 Fig. 14) und die Unterlagen entfernen.
GEFAHR: nicht vergessen die Unterlagen (3 Fig. 13) für die Ausßschaltung der mechanischen Sperren zu entfernen!
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