VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DER
GARANTIEDECKUNG VON 24 MONATEN
a. Wartungsprogramm:
Damit das Wartungsprogramm durchgeführt werden kann, muss der
gesamte RK/RK XC in der Originalverpackung an Össur geschickt
werden. Der RK/RK XC sollte in der Originalverpackung verschickt
werden, um einen sicheren Transport zu gewährleisten.
Der RK/RK XC wird vom Kunden auf eigenes Risiko an Össur
geschickt. Össur empfiehlt dem Kunden daher, eine angemessene
Transportversicherung (über den Verlust oder Schäden am Produkt)
abzuschließen. Össur übernimmt hingegen die Kosten des
Rücktransports an den Kunden.
b. Leihprothese:
Auf Kundenwunsch und bei entsprechender Verfügbarkeit stellt Össur
dem Kunden für die Dauer einer Instandsetzung im Rahmen der
Garantie eine Leihprothese kostenlos zur Verfügung. Die Leihprothese
muss Össur spätestens nach 7 Tagen, nachdem die reparierte
Prothese geliefert wurde, zurückgegeben werden. Össur behält sich
das Recht vor, eine Gebühr für jeden Tag zu erheben, um den das
Rücksendedatum überschritten wurde. Össur behält sich das Recht
vor, den vollen Preis der Leihprothese zu berechnen, wenn diese nicht
innerhalb von drei Wochen ab Rückgabedatum zurückgeschickt
wurde. Nach der Rücksendung des instandgesetzten RK/RK XC
erinnert Össur den Kunden an seine Verpflichtung, die Leihprothese
innerhalb der festgesetzten Frist zurückzusenden, und weist ferner
darauf hin, dass eine nicht erfolgte Rücksendung der Leihprothese
innerhalb der festgelegten Frist als Erklärung gedeutet wird, dass ein
Kaufvertrag bezüglich der Leihprothese angenommen wird, falls
Össur nicht vor Ablauf der Frist eine ausdrückliche gegenteilige
Erklärung vom Kunden erhält.
KONTAKT ZU ÖSSUR
Jegliche Beanstandungen und Produktrücksendungen gemäß dieser
beschränkten Herstellergarantie müssen an den Kundendienst von
Össur erfolgen.
GARANTIEAUSSCHLÜSSE
Folgende Fälle sind – nach dem Ermessen von Össur – von dieser
beschränkten Herstellergarantie ausgeschlossen:
a. Ausgeschlossen von der Garantie sind Softwarekomponenten, Kabel
und Stecker, die generell im Produktpaket enthalten sind, sowie Test-
und Musterprodukte.
b. Eine Garantiedeckung ist nicht gegeben, falls ein Mangel am RK/
RK XC entstand durch:
1. Verwendung des RK/RK XC unter Nichtbeachtung der
Anweisungen, durch unsachgemäßen Gebrauch oder Missbrauch
des RK/RK XC.
2. Anwendung ungeeigneter körperlicher Kraft auf den RK/RK XC
(z. B. Kratzer, Risse, Brüche usw.).
3. Unfall oder Vernachlässigung der üblichen Sorgfalt (beispielsweise
Fallenlassen des Gelenks auf eine harte Oberfläche).
4. Verwendung oder Verbindung mit zusätzlichen Teilen bzw.
Zubehör, das nicht von Össur vertrie- ben oder empfohlen wird,
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