Garantie
Störung
Grasfangbox füllt nicht.
Füllanzeige spricht
nicht an.
Fahrantrieb, Bremse,
Kupplung und Mähwerk.
HINWEIS
Bei Störungen, die nicht in dieser Tabelle
aufgeführt sind oder nicht selbst behoben
werden können, an unseren Kunden-
dienst wenden.
13 GARANTIE
Etwaige Material- oder Herstellungsfehler am Gerät beseitigen wir während der gesetzlichen Verjäh-
rungsfrist für Mängelansprüche entsprechend unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Die
Verjährungsfrist bestimmt sich jeweils nach dem Recht des Landes, in dem das Gerät gekauft wurde.
Unsere Garantiezusage gilt nur bei:
■
Beachten dieser Betriebsanleitung
■
Sachgemäßer Behandlung
■
Verwenden von Original-Ersatzteilen
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
■
Lackschäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind
■
Verschleißteile, die auf der Ersatzteilkarte mit Rahmen
■
Verbrennungsmotoren (hier gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Motorenhersteller)
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den ersten Endabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf
dem Kaufbeleg. Wenden Sie sich bitte mit dieser Erklärung und dem Original-Kaufbeleg an Ihren
Händler oder die nächste autorisierte Kundendienststelle. Die gesetzlichen Mängelansprüche des
Käufers gegenüber dem Verkäufer bleiben durch diese Erklärung unberührt.
Ursache
Schnitthöhe zu tief eingestellt.
Gras ist feucht - ist zu schwer,
um vom Luftstrom transportiert
zu werden.
Messer stark abgenutzt.
Rasen zu hoch.
Gewebesack verstopft – kein
Luftdurchlass.
Auswurfkanal Mähdeck ver-
schmutzt.
Mähreste am Füllanzeigehebel.
Beseitigung
Schnitthöhe korrigieren.
Mähzeit verschieben, bis die Rasenflä-
che abgetrocknet ist.
Messer auswechseln. (Kundendienst-
werkstatt)
Rasen 2-mal mähen:
■
1. Durchgang: max. Schnitthöhe
■
2. Durchgang: gewünschte Schnitt-
höhe.
Gewebesack säubern.
Auswurfkanal/Mähdeck reinigen.
Mähreste am Füllanzeigehebel entfer-
nen. Dann auf Leichtgängigkeit überprü-
fen.
Ausschließlich von einer Kundendienst-
werkstatt überprüfen lassen!
Die Garantie erlischt bei:
■
Eigenmächtigen Reparaturversuchen
■
Eigenmächtigen technischen Veränderungen
■
Nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
xxxxxx (x)
gekennzeichnet sind
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