3. Unfall oder Vernachlässigung der üblichen Sorgfalt (beispielsweise
Fallenlassen des Gelenks auf eine harte Oberfläche).
4. Verwendung oder Verbindung mit zusätzlichen Teilen bzw.
Zubehör, das nicht von Össur vertrie- ben oder empfohlen wird,
beispielsweise Batterien, PDAs, Ladegeräte, Software usw. mit dem
RK3/RK XC/SBL3.
a. Die Garantie erlischt:
1. Im Falle, dass Inspektionen, Anpassungen, Installationen,
Wartungsarbeiten, Änderungen, Modifizierungen oder andere
Arbeiten vom Kunden oder von nicht durch Össur ermächtigten
Dritten durch geführt werden. selbst die Entfernung der hinteren
Abdeckung führt zum Erlöschen des Garantieans pruchs und dient
als Nachweis für unbefugten Eingriff.
2. Bei Produkten, deren Seriennummer bzw. Datumsaufkleber
entfernt, verändert oder unleserlich gemacht wurde.
3. Bei einem Wiederverkauf, außer durch einen autorisierten Händler.
WEITERE BESTIMMUNGEN
Diese beschränkte Herstellergarantie ersetzt alle anderen Garantien und
Haftungserklärungen von Össur gegenüber dem Kunden, unabhängig
davon, ob diese mündlich oder schriftlich abgegeben wurden, und
unabhängig davon, auf welche Rechtsgründe sie sich berufen. Die
Haftung durch verbindliche Rechtsgrund sätze seitens Össur gegenüber
dem Kunden, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, wird
davon nicht beeinträchtigt.
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