die Rücksendung von Produkten gilt der Datumstempel der Post.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DER
GARANTIEDECKUNG VON 24 MONATEN
a. Wartungsprogramm:
Damit das Wartungsprogramm durchgeführt werden kann, muss der
gesamte RK3/RK XC/SBL3 in der Originalverpackung an Össur
geschickt werden. Der RK3/RK XC/SBL3 sollte in der
Originalverpackung verschickt werden, um einen sicheren Transport
zu gewährleisten.
Der RK3/RK XC/SBL3 wird vom Kunden auf eigenes Risiko an Össur
geschickt. Össur empfiehlt dem Kunden daher, eine angemessene
Transportversicherung (über den Verlust oder Schäden am Produkt)
abzuschließen. Össur übernimmt hingegen die Kosten des
Rücktransports an den Kunden.
b. Leihprothese:
Auf Kundenwunsch und bei entsprechender Verfügbarkeit stellt Össur
dem Kunden für die Dauer einer Instandsetzung im Rahmen der
Garantie eine Leihprothese kostenlos zur Verfügung. Die Leihprothese
muss Össur spätestens nach 7 Tagen, nachdem die reparierte
Prothese geliefert wurde, zurückgegeben werden. Össur behält sich
das Recht vor, eine Gebühr für jeden Tag zu erheben, um den das
Rücksendedatum überschritten wurde. Össur behält sich das Recht
vor, den vollen Preis der Leihprothese zu berechnen, wenn diese nicht
innerhalb von drei Wochen ab Rückgabedatum zurückgeschickt
wurde. Nach der Rücksendung des instandgesetzten RK3/RK XC/
SBL3 erinnert Össur den Kunden an seine Verpflichtung, die
Leihprothese innerhalb der festgesetzten Frist zurückzusenden, und
weist ferner darauf hin, dass eine nicht erfolgte Rücksendung der
Leihprothese innerhalb der festgelegten Frist als Erklärung gedeutet
wird, dass ein Kaufvertrag bezüglich der Leihprothese angenommen
wird, falls Össur nicht vor Ablauf der Frist eine ausdrückliche
gegenteilige Erklärung vom Kunden erhält.
KONTAKT ZU ÖSSUR
Jegliche Beanstandungen und Produktrücksendungen gemäß dieser
beschränkten Herstellergarantie müssen an den Kundendienst von
Össur erfolgen.
GARANTIEAUSSCHLÜSSE
Folgende Fälle sind – nach dem Ermessen von Össur – von dieser
beschränkten Herstellergarantie ausgeschlossen:
a. Ausgeschlossen von der Garantie sind Softwarekomponenten, Kabel
und Stecker, die generell im Produktpaket enthalten sind, sowie Test-
und Musterprodukte.
b. Eine Garantiedeckung ist nicht gegeben, falls ein Mangel am RK3/
RK XC/SBL3 entstand durch:
1. Verwendung des RK3/RK XC/SBL3 unter Nichtbeachtung der
Anweisungen, durch unsachgemäßen Gebrauch oder Missbrauch
des RK3/RK XC/SBL3.
2. Anwendung ungeeigneter körperlicher Kraft auf den RK3/RK XC/
SBL3
(z. B. Kratzer, Risse, Brüche usw.).
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