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HOPPECKE trak basic Manual De Instrucciones página 4

Baterias de traccion

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Gebrauchsanweisung
Fahrzeugantriebsbatterien
Bleibatterien mit Panzerplattenzellen PzS und PzB
Nenndaten:
Nennkapazität C
5
Nennspannung
Entladestrom
Nenndichte des Elektrolyten*
Nenntemperatur
Nennelektrolytstand
* wird innerhalb 10 Zyklen erreicht
Gebrauchsanweisung beachten und
am Ladeplatz sichtbar anbringen.
Arbeiten an Batterien nur nach
Unterweisung durch Fachpersonal.
Bei Arbeiten an Batterien Schutz-
brille und Schutzkleidung tragen.
Die Unfallverhütungsvorschriften
sowie EN 50272 und EN 50110-1
beachten.
Rauchen verboten. Keine offene
Flamme, Glut oder Funken in die
Nähe der Batterie, da Explosions-
und Brandgefahr.
Säurespritzer im Auge oder auf der
Haut mit viel klarem Wasser aus-
bzw. abspülen. Danach unverzüglich
einen Arzt aufsuchen. Mit Säure ver-
unreinigte Kleidung mit Wasser aus-
waschen.
Explosions- und Brandgefahr, Kurz-
schlüsse vermeiden.
Achtung! MetalIteile der Batteriezel-
len stehen immer unter Spannung,
deshalb keine fremden Gegenstän-
de oder Werkzeuge auf der Batterie
ablegen.
Elektrolyt ist stark ätzend.
Batterie nicht kippen.
Nur zugelassene Hebe- und Trans-
porteinrichtungen verwenden, z.B.
Hebegeschirre gem. VDI 3616.
Hebehaken dürfen keine Beschädi-
gungen an Zellen, Verbindern oder
Anschlusskabeln verursachen.
Gefährliche elektrische Spannung
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung,
bei Reparatur mit nicht originalen Ersatzteilen,
eigenmächtigen Eingriffen, Anwendung von
Zusätzen zum Elektrolyten (angebliche Aufbes-
serungsmittel) erlischt der Gewährleistungs-
anspruch.
Für Batterien gem. Atex Richtlinie 94/9/EG
sind die Hinweise für die Aufrechterhaltung der
jeweiligen Schutzart während des Betriebes zu
beachten (siehe zugehörige Bescheinigung).
Die zusätzliche Gebrauchsanweisung ist zu
beachten.
1. Inbetriebnahme gefüllter und geladener
Batterien
Inbetriebnahme einer ungefüllten Batterie
siehe gesonderte Vorschrift.
4
siehe Typschild
2,0 V x Zellenzahl
C
/5 h
5
1,29 kg/l
30 °C
bis Elektrolytstandsmarke „max."
Die Batterie ist auf mechanisch einwandfreien
Zustand zu überprüfen. Die Batterieendablei-
tung ist kontaktsicher und polrichtig zu verbin-
den. Ansonsten können Batterie, Fahrzeug
oder Ladegerät zerstört werden.
Anzugsmomente für Polschrauben der Endab-
leiter und Verbinder: 25 ± 1 Nm
Der Elektrolytstand ist zu kontrollieren.
Er muss oberhalb des Schwappschutzes oder
der Scheideroberkante liegen.
Die Batterie ist nachzuladen gem. Pkt. 2.2
Der Elektrolyt ist mit gereinigtem Wasser bis
zum Nennstand aufzufüllen (DIN 43530-4).
2. Betrieb
Für den Betrieb von Fahrzeugantriebsbatterien
gilt EN 50272-3 „Antriebsbatterien für Elektro-
fahrzeuge".
2.1 Entladen
Lüftungsöffnungen dürfen nicht verschlossen
oder abgedeckt werden.
Öffnen oder Schließen von elektr. Verbindun-
gen (z.B. Steckern) darf nur im stromlosen
Zustand erfolgen.
Zum Erreichen einer optimalen Lebensdauer
sind betriebsmäßige Entladungen von mehr
als 80 % der Nennkapazität zu vermeiden (Tief-
entladungen).
Das entspricht einer minimalen Elektrolytdich-
te von 1,13 kg/l am Ende der Entladung.
Entladene Batterien sind sofort zu laden und
dürfen nicht stehen bleiben. Dies gilt auch für
teilentladene Batterien.
2.2 Laden
Es darf nur mit Gleichstrom geladen wer-
den. Alle Ladeverfahren nach DIN 41773 und
DIN 41774 sind zulässig. Anschluss nur an
das zugeordnete, für die Batteriegröße zuläs-
sige Ladegerät, um Überlastungen der elektri-
schen Leitungen und Kontakte, unzulässige
Gasbildung und Austritt von Elektrolyt aus den
Zellen zu vermeiden.
Im Gasungsbereich dürfen die Grenzströme
gemäß EN 50272-3 nicht überschritten wer-
den. Wurde das Ladegerät nicht zusammen
mit der Batterie beschafft, ist es zweckmäßig,
dieses vom Kundendienst des Herstellers auf
seine Eignung überprüfen zu lassen.
Beim Laden muss für einwandfreien Abzug der
Ladegase gesorgt werden. Trogdeckel bzw.
Abdeckungen von Batterieeinbauräumen sind
zu öffnen oder abzunehmen. Die Lüftung
gemäß EN 50272-3 ist sicherzustellen. Die
Verschlussstopfen bleiben auf den Zellen bzw.
bleiben geschlossen.
Die Batterie ist polrichtig (Plus an Plus bzw.
Minus an Minus) an das ausgeschaltete Lade-
gerät zu schließen. Danach ist das Ladegerät
einzuschalten.
Beim Laden steigt die Elektrolytemperatur um
ca. 10 °C an. Deshalb soll die Ladung erst
begonnen werden, wenn die Elektrolyttempera-
tur unter 45 °C liegt.
Die Elektrolyttemperatur von Batterien soll vor
der Ladung mindestens + 10 °C betragen, da
sonst keine ordnungsgemäße Vollladung
erreicht wird. Die Ladung gilt als abgeschlos-
sen, wenn die Elektrolytdichte und Batterie-
spannung über 2 Stunden konstant bleiben.
Beachten Sie die gesonderte Gebrauchs-
anweisung für EEx-Batterien.
2.3 Ausgleichsladen
Ausgleichsladungen dienen zur Sicherung der
Lebensdauer und zur Erhaltung der Kapazität.
Sie sind erforderlich nach Tiefentladungen,
nach wiederholt ungenügender Ladung und
Laden mit IU-Kennlinie. Ausgleichsladungen
sind im Anschluss an normale Ladungen
durchzuführen. Der Ladestrom kann max.
5 A/100 Ah Nennkapazität betragen (Lade-
ende siehe Pkt. 2.2).
Temperatur beachten!
2.4 Temperatur
Die Elektrolyttemperatur von 30 °C wird als
Nenntemperatur bezeichnet. Höhere Tempera-
turen verkürzen die Lebensdauer, niedrigere
Temperaturen verringern die verfügbare Kapa-
zität. 55 °C ist die max. Grenztemperatur und
als Betriebstemperatur nicht zulässig.
2.5 Elektrolyt
Die Nenndichte des Elektrolyten bezieht sich
auf 30 °C und Nennelektrolytstand in voll-
geladenem Zustand.
Höhere Temperaturen verringern, tiefere
Temperaturen erhöhen die Elektrolytdich-
te. Der zugehörige Korrekturfaktor beträgt
–0,0007kg/l pro °C, z.B. Elektrolytdichte
1,28 kg/l bei 45 °C entspricht einer Dichte
von 1,29 kg/l bei 30 °C. Der Elektrolyt muss
den Reinheitsvorschriften nach DIN 43530-2
entsprechen.
3. Warten
3.1 Täglich
Batterie nach jeder Entladung laden. Gegen
Ende der Ladung ist der Elektrolytstand zu kon-
trollieren. Falls erforderlich, ist gegen Ende der
Ladung mit gereinigtem Wasser bis zum Nenn-
stand nachzufüllen. Die Höhe des Elektrolyt-
standes soll den Schwappschutz bzw. die
Scheideroberkante oder die Elektrolytstands-
marke „Min" nicht unterschreiten.
3.2 Wöchentlich
Sichtkontrolle nach Wiederaufladung auf Ver-
schmutzung oder mechanische Schäden. Bei
regelmäßigen Laden mit IU-Kennlinie ist eine
Ausgleichsladung (siehe Pkt. 2.3) vorzuneh-
men.

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