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Anbaugeräte mit Kettenantrieb
Qualifikation des Personals
Die Anbaugeräte für Motorsägen dürfen nur von Personen montiert,
bedient, gewartet und instandgesetzt werden, die sich anhand dieser
Anleitung mit dem Gerät und den damit verbundenen Gefahren
vertraut gemacht haben.
Personen, die die Anbaugeräte montieren, bedienen, demontieren
oder warten, dürfen weder unter dem Einfluss von Alkohol, sonstigen
Drogen oder Medikamenten, die die Reaktionsfähigkeit beeinflussen,
stehen noch müde, krank oder gereizt sein.
Personen unter 18 Jahren dürfen das Gerät nur unter Aufsicht eines
Fachkundigen verwenden.
Das müssen Sie beachten
Allgemeine Sicherheitshinweise
>
Halten Sie die Anweisungen in dieser Anleitung unbedingt ein,
um Gefahren auszuschließen und Schäden zu vermeiden.
> Halten Sie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie
die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln ein.
> Nehmen Sie Instandsetzungs-, Einrichtungs-, Wartungs- und
Reinigungsarbeiten sowie das Transportieren des Geräts nur bei
abgeschaltetem Antrieb und stillstehendem Werkzeug vor.
> Betreiben Sie das Gerät ausschließlich mit den vom Hersteller
angebrachten bzw. vorgesehenen Schutzeinrichtungen.
> Lassen Sie das Gerät nie unbeaufsichtigt in Betrieb.
> Tragen Sie bei langen Haaren ein Haarnetz, wenn Sie mit dem
Gerät arbeiten.
> Rauchen Sie weder während des Betankens noch während der
Arbeit mit dem Gerät.
> Beachten Sie bei der Verwendungsdauer des Gerätes die
Angaben zu Schwingungen und Lautstärke, die in dem Kapitel
Technischen Daten angegeben sind.
Sicherheitshinweise zum Arbeitsplatz
> Achten Sie darauf, dass der Arbeitsplatz und die für den An- und
Abtransport des Holzes erforderlichen Verkehrswege sicher sind.
> Halten Sie den Arbeitsbereich von Holzresten, Hindernissen und
Stolperstellen frei. Stumpfen Sie schlüpfrige und glatte Stellen
ab. Verwenden Sie dazu weder Sägemehl noch Holzasche, da
ansonsten Rutschgefahr besteht.
> Sorgen Sie am Arbeitsplatz für ausreichende Beleuchtung.
409001_01 | 12.2020