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GASPARDO ALIANTE Empleo Y Mantenimiento página 100

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DEUTSCH
3.2.7 ABKUPPELN SÄMASCHINE-AUSRÜSTUNG
Das Abkuppeln der Säemaschine vom Schlepper ist ein sehr gefährlicher Eingriff. Dieser Eingriff muss bei abgestelltem
Schleppermotor, gezogener Standbremse und auf dem Boden aufl iegender Ausrüstung ausgeführt werden. Deshalb ist bei der
Durchführung dieses Eingriffes größte Vorsicht geboten und es sind die entsprechenden Anweisungen genau zu befolgen.
Für ein korrektes Abkuppeln der Säemaschine ist es wichtig, daß dieser Eingriff auf ebenem Boden durchgeführt wird.
1) Alle betroffenen ölhydraulischen und elektrischen Anschlüsse abtrennen.
2) Die Riemen mittels des Handrad (A Abb. 22) lockern, die Schutzverkleidungen (A, B Abb. 23) abnehmen und die Treibriemen entfernen.
3) Bei gehobener Maschine die Standfüsse einsetzen und den Zapfen (B Abb. 24) für das Abkuppeln vorbereiten.
4) Die Ausrüstung langsam absenken.
5) Erst nachdem die Ausrüstung vollständig abgekuppelt wurde, darf man sich von derselben entfernen.
A
fi g. 22
3.3 STABILITÄT VON SÄMASCHINE-SCHLEPPER BEIM TRANSPORT
Wenn eine Sämaschine an den Schlepper angekuppelt wird, und somit gemäß Straßenverkehrsordnung zu einem Teil des Schlep-
pers wird, kann die Stabilität der Einheit Schlepper-Sämaschine schwanken und zu Schwierigkeiten beim Fahren oder bei der Arbeit
führen (Aufbäumen oder Schleudern des Schleppers). Das Gleichgewicht kann wiederhergestellt werden, indem das Vorderteil des
Schleppers mit Ballast versehen wird, um das auf die beiden Achsen des Schleppers einwirkende Gewicht ausreichend gleichmäßig
zu verteilen. Für die Arbeit unter sicheren Bedingungen sind die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu beachten, die vorsch-
reiben, dass mindestens 20% des alleinigen Schleppergewichtes auf der Vorderachse lasten muss und dass das auf den Armen des
Hubwerks lastende Gewicht nicht über 30% des Schleppergewichts liegen darf. Diese Betrachtungen sind in den nachstehenden
Formeln zusammengefasst:
Die Symbole haben folgende Bedeutung (zur Bezugnahme siehe
Abb. 25):
M (Kg) Bei Vollast auf dem Hubwerk lastendes Gewicht (Leer-
gewicht + Kilogramm, siehe Kap. 1.4 Identifi zierung).
T (Kg) Schleppergewicht.
Z (Kg) Gesamtgewicht des Ballasts.
(m) Achsstand des Schleppers, d.h. horizontaler Abstand
i
zwischen den Schlepperachsen.
d (m) Horizontaler Abstand zwischen dem Schwerpunkt des
Ballasts und der Vorderachse des Schleppers.
s1 (m) Horizontaler Abstand zwischen dem minderwertigen Be-
festigungspunkt der Ausrüstung und der hinteren Welle
des Traktors (Ausrüstung gestützt zu Boden).
s2 (m) Horizontaler Abstand zwischen dem barycentre der Au-
srüstung und dem minderwertigen Befestigungspunkt der
Ausrüstung (Ausrüstung gestützt zu Boden).
Das Ballastgewicht, das gemäß der Formel erforderlich ist, ist als Mindestballast für die Teilnahme am Straßenverkehr anzusehen. Wenn
es aus Leistungsgründen des Schleppers oder zwecks besserer Trimmlage der Sämaschine bei der Arbeit erforderlich sein sollte, das
Ballastgewicht zu erhöhen, ist das Schlepperhandbuch bezüglich des maximalen Ballastgewichtes zu konsultieren. Falls die Formel
zur Berechnung des Ballastes zu einem negativen Ergebnis führt, ist kein zusätzliches Gewicht anzubringen. Auf jeden Fall ist es unter
Beachtung der Grenzwerte des Schleppers möglich, eine geeignete Anzahl von Gewichten anzubringen, um eine bessere Stabilität
beim Fahren zu gewährleisten.Sicherstellen, dass die Schlepperreifeneigen-schaften für die Belastung geeignet sind.
100 - DE
GEBRAUCH UND WARTUNG
GEFAHR
A
B
fi g. 23
Z > [M x (s1+s2)]-(0.2 x T x i)
(d+i)
fi g. 25
B
fi g. 24
1200 mm
cod. G19503231

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