1.1
Zusatz zu den Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des Flurförderzeuges
bei explosionsgeschützter Ausführung
Fahrzeuge in explosionsgeschützter Ausführung sind mit folgenden Kennzeichen
versehen:
Fahrzeuge mit dieser Kennzeichnung sind in explosionsgefährdeten Bereichen der
Zone 1, erzeugt durch Gase, Dämpfe oder Nebel der Explosionsgruppe IIB und der
Temperaturgruppe T4 einsetzbar.
F
Staub, Schmutz und Farben, Säuren und Laugen, Überlastung und Stoßbelastung
können dazu führen, dass die Ableitung elektrischer/elektronischer Energie in den
Boden vermindert oder völlig unterbrochen wird.
Fahrzeug und Transportwege sind entsprechen zu behandeln.
Die Kontrolle der Sicherheitstechnischen Einrichtungen, wie z.B. die des/der elek-
trisch leitfähigen Rad/Räder auf Funktion, liegen ausschließlich im Verantwortungs-
bereich des Anwenders.
Beim Austausch von Räder müssen die funktionsgleichen Räder eingebaut werden,
mindestens ein Rad muss in antistatischer Ausführung eingebaut sein.
Z
Der Gabelhubwagen ist lastfrei in die Lastaufnahmeöffnung hinein- und herauszufah-
ren, dabei ist das Anschleifen an scharfen Kanten zu vermeiden.
C 2
II 2G IIB T4