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GET SX1 PRO 2T Guia Del Usuario página 79

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H. ENTSORGUNG
Gemäß Art. 26 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr.
49 vom 14. März 2014, „Umsetzung der Richtlinie
2012/19/ EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(WEEE)".
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf einem Produkt
oder seiner Verpackung weist darauf hin, dass jeweilige Gerät
am Ende seiner Lebensdauer getrennt von anderen Abfällen
der Aufbereitung und dem Recycling zugeführt werden muss.
Am Ende ihrer Lebensdauer können diese Produkte von den
Nutzern kostenlos in speziellen kommunalen Sammelstellen für
Elektro- und Elektronik- Altgeräte entsorgt werden. Sie können
auch im Rahmen einer der folgenden Regelungen an den Händler
zurückgegeben werden:
- sehr kleine Produkte, d.h. Geräte, deren Außenabmessungen
25 cm nicht überschreiten, können ohne Kaufverpflichtung
an Händler zurückgegeben werden, deren Verkaufsfläche für
Elektround Elektronikgeräte 400 m² überschreitet. Händler mit
kleineren Verkaufsflächen sind nicht zur Teilnahme an dieser
Regelung verpflichtet.
- Produkte mit Abmessungen von mehr als 25 cm können
im Rahmen einer „Eins-für-Eins"-Regelung an die Händler
zurückgegeben werden, d. h. der Händler ist nur verpflichtet,
das Produkt gegen den Kauf eines neuen, gleichwertigen
Produkts entgegenzunehmen, wobei für jedes zurückgegebene
Altgerät ein neues Produkt gekauft wird. Die getrennte
Sammlung und anschließende Verarbeitung von Produkten
für das Recycling, die Aufbereitung und die umweltgerechte
Entsorgung trägt dazu bei, potenziell schädliche Auswirkungen
auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden,
und erleichtert die Wiederverwendung/das Recycling der in
den Produkten enthaltenen Materialien. Nutzer, die Produkte
missbräuchlich entsorgen, müssen mit den nach den jeweiligen
Rechtsvorschriften geltenden Strafen rechnen.
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DE

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