3. Haftung und Gewährleistung
Jede über die bestimmungsgemäße
Verwendung hinausgehende und/-
oder andersartige Verwendung des
Werkzeuges ist untersagt und gilt
als nicht bestimmungsgemäß.
• Ansprüche jeglicher Art gegen den Her-
steller und/oder seine Bevollmächtigten
wegen Schäden aus nicht bestimmungs-
gemäßer Verwendung des Werkzeuges sind
ausgeschlossen.
• Für alle Schäden bei nicht bestimmungs-
gemäßer Verwendung haftet allein der
Betreiber.
4. Ersatzteile
• Nur Original-Ersatzteile des Herstellers ver-
wenden.
• Falsche oder fehlerhafte Ersatzteile können
zu Beschädigungen, Fehlfunktionen oder
Totalausfall des Werkzeuges führen.
• Bei Verwendung nicht freigegebener Ersatz-
teile
erlöschen sämtliche Garantie-,
Service-, Schadenersatz- und Haftpflicht-
ansprüche gegen den Hersteller oder seine
Beauftragten, Händler und Vertreter.
Arbeiten an Motoren dürfen nur von Fachleuten ausgeführt werden.
Zu Ihrer Information
Immer persönliche Schutzausrüstung tragen.
5. Entsorgung
• Zur Aussonderung,
Beachtung geltender Arbeits- und Umwelt-
vorschriften zerlegen. Bestandteile der
Wiederverwertung zuführen.
• Metallische Materialreste verschrotten.
• Die Verringerung von Umweltbelastungen
und die Bewahrung der Umwelt, stehen im
Mittelpunkt unserer Aktivitäten!
Bei HAZET wird Umweltschutz groß geschrieben.
D
reinigen und unter
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