Entsorgung Des Produkts - Nice NDCC4001 Instrucciones Y Advertencias Para La Instalación Y El Uso

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  • MEXICANO, página 71
89/106/EWG und der entsprechenden harmonisierten Norm EN 13241-1 fällt.
- Im Abschnitt 1.3.1 sind alle Installationskriterien angegeben, die erforderlich sind, damit das Produkt den wichtigsten Anforderungen der Richtlinie 89/106/EWG
entspricht; die Person, die die Installation vornimmt, ist verpflichtet, sicherzustellen und zu kontrollieren, dass alle diese Kriterien streng eingehalten werden.
- Falls das Produkt unter Nichtbeachtung einer oder mehrerer dieser Kriterien verwendet oder installiert wird, können diese Anforderungen gegebenenfalls
nicht gewährleistet werden. Die Verwendung des Produkts in diesen Situationen ist solange verboten, bis die Person, die die Installation vorgenommen hat,
die Einhaltung der von der Richtlinie vorgesehenen Auflagen und Anforderungen überprüft; in diesem Fall muss das auf dem Produkt angebrachte Etikett
„ES13241-1.4870" unverzüglich entfernt werden. Die weitere Verwendung der „CE-Konformitätserklärung" des Anhangs I dieses Handbuchs ist ebenfalls
untersagt. Demzufolge wird die Person, die die Installation vornimmt, ihrerseits zum Hersteller des Produkts und ist verpflichtet, die Bestimmungen der Richtlinie
„Bauprodukte" 89/106/EWG und der harmonisierten Norm EN 13241-1 einzuhalten. In diesem Fall muss das Produkt als „Quasimaschine" eingestuft werden.
Die „Konformitätserklärung" des Anhangs II kann verwendet werden (wird zum integralen Bestandteil der technischen Unterlagen).
• „Maschinenrichtlinie":
- Im Abschnitt 1.3.1 sind alle Installationskriterien angegeben, die erforderlich sind, damit das Produkt den wichtigsten Anforderungen der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG (ex 98/37/EG) entspricht; Die Person, die die Installation ausführt, ist dazu verpflichtet, die genaue Einhaltung aller dieser Kriterien zu kontrollieren
und zu gewährleisten.
- Falls das Produkt unter Nichtbeachtung einer oder mehrerer dieser Kriterien verwendet oder installiert wird, kann die Einhaltung dieser Anforderungen
gegebenenfalls nicht gewährleistet werden. Die Verwendung des Produkts unter diesen Umständen ist solange verboten, bis die Person, die die Installation
vorgenommen hat, die Einhaltung der von der Richtlinie vorgesehenen Auflagen und Anforderungen überprüft; die weitere Verwendung der „CE-
Konformitätserklärung: Anhang I" ist ebenfalls untersagt. Demzufolge wird die Person, die die Installation vornimmt, ihrerseits zum Hersteller des Produkts und
ist verpflichtet, die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einzuhalten. Der Hersteller ist zur Erstellung einer Risikoanalyse verpflichtet, die auch die
Liste der wesentlichen Sicherheitsanforderungen, angegeben in „Anlage I der Maschinenrichtlinie" umfasst, wobei auch die jeweiligen, angewendeten Lösungen
angegeben werden müssen. Die Risikoanalyse ist als Dokument integraler Bestandteil der„Technischen Dokumentation" der Automation. Diese muss von einem
Fachmonteur verfasst sein. Es kann die „Konformitätserklärung" des Anhangs II verwendet werden, die von jener Person zu erstellen ist, welche die Installation
ausführt.
Spezielle Hinweise bezüglich der Eignung dieses Produkts in Bezug auf die Maschinenrichtlinie „2006/42/EG" (zu beachten, wenn der Monteur zum Hersteller
des Produkts wird).
Das Produkt wird auf dem Markt als „Quasimaschine" eingeführt. Es ist daher für den Einbau in einer Maschine bzw. für den Zusammenbau mit anderen
Maschinen konzipiert, um so „eine Maschine" im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG nur in Kombination mit den anderen Komponenten und unter jenen Modalitäten
zu bilden, wie sie im vorliegenden Bedienungshandbuch beschrieben sind. Wie von der Richtlinie 2006/42/EG vorgesehen, wird darauf hingewiesen, dass die
Inbetriebsetzung des oben genannten Produktes erst gestattet ist, sobald die Maschine, in die das Produkt eingegliedert ist, vom Hersteller als konform mit der
Richtlinie 2006/42/EG gekennzeichnet und erklärt worden ist.
• „Niederspannungsrichtlinie":
Besondere Hinweise zur Verwendungseignung dieses Produkts in Bezug auf die „Niederspannungsrichtlinie" 2006/95/EWG. Dieses Produkt entspricht
bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Nutzung in der vorgesehenen Konfiguration gemäß vorliegendem Handbuch sowie in Kombination mit den im
Produktkatalog von NICE S.p.a. enthaltenen Komponenten den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie.
Bei Verwendung des Produkts in anderer Konfiguration bzw. mit anderen, nicht vorgesehenen Komponenten, kann die Einhaltung dieser Anforderungen nicht
gewährleistet werden; die Verwendung des Produkts ist unter diesen Umständen solange verboten, bis die Person, die die Installation vorgenommen hat, die
Einhaltung der von der Richtlinie vorgesehenen Auflagen und Anforderungen sicherstellt.
• Richtlinie zur „elektromagnetischen Verträglichkeit":
Besondere Hinweise zur Verwendungseignung dieses Produkts in Bezug auf die Richtlinie „Elektromagnetische Verträglichkeit" 2004/108/EWG.
Dieses Produkt wurde unter den schwierigsten und strengsten Bedingungen den entsprechenden Tests in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit in
der vorgesehenen Konfiguration gemäß vorliegendem Handbuch sowie in Kombination mit den im Produktkatalog von NICE S.p.a. enthaltenen Komponenten
unterzogen.
Bei Verwendung des Produkts in anderer Konfiguration bzw. mit anderen, nicht vorgesehenen Komponenten, kann die elektromagnetische Verträglichkeit
gegebenenfalls nicht gewährleistet werden; die Verwendung des Produkts ist unter diesen Umständen solange verboten, bis die Person, die die Installation
vorgenommen hat, die Einhaltung der von der Richtlinie vorgesehenen Auflagen und Anforderungen sicherstellt.
7.3.1 - Installationskriterien und besondere Hinweise in Bezug auf die grundlegenden Anforderungen
Dieses Produkt entspricht bei ordnungsgemäßer Installation den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie über „Bauprodukte" 89/106/EWG gemäß den
Bestimmungen der harmonisierten Norm EN 13241-1, wie sie aus der Tabelle 1 und der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hervorgehen.
• Freisetzung gefährlicher Substanzen:
Dieses Produkt enthält gemäß Norm EN 13241-1, Abs. 4.2.9 und gemäß der auf der Homepage der Europäischen Union veröffentlichten Liste der Substanzen
keine gefährlichen Substanzen und/oder setzt keine gefährlichen Substanzen frei. Referenz-Homepage der Europäischen Union*: http:// europa.eu.int/comm/
enterprise/construction/internal/dangsub/dangmain_en.htm
(*) Letzte Aktualisierung: 17/03/2003
Spezieller Hinweis zur Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen - Es ist außerordentlich wichtig, dass auch die anderen, bei der Installation verwendeten
Materialien, wie z. B. die Stromkabeln, diesen Anforderungen entsprechen.
• Sichere Öffnung für Tore mit vertikaler Bewegung: Das Produkt verursacht keine unkontrollierten Bewegungen.
Besondere Hinweise, um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten:
- Führen Sie die Installation unter strenger Einhaltung der in den Kapiteln „2 - Installation" und „4 - Abnahme und Inbetriebnahme" enthaltenen Anweisungen
durch.
- Vergewissern Sie sich, dass ein Wartungsplan erstellt wird (Sie können dabei z. B. auf eine „Wartungs-Kontrollleuchte" zurückgreifen, die an den Ausgang
FLASH, welchem die entsprechende Funktion zugewiesen bekommt, angeschlossen wird - siehe dazu Tabelle 7), gemäß dem die im Kapitel „Wartungsplan"
vorgesehenen Arbeiten minutiös ausgeführt werden.
Die Automatisierung des Tors ist in Bezug auf Quetsch- und Aufprallgefahren durch eine der folgenden drei Methoden geschützt:
1 - Für den Betrieb mit „Steuerung ohne automatisches Einrasten" (Totmannfunktion): wie in EN 12453:2000, Abs. 5.1.1.4. spezifiziert. In diesem Fall muss die
Steuertaste in Sichtweite der Automation positioniert sein. Wenn diese öffentlich zugänglich ist, muss verhindert werden, dass sie von jedermann betätigt werden
kann. In diesem Fall empfiehlt sich z. B. die Verwendung eines Schlüsselwahlschalters.
2 - Für den „halbautomatischen" Betrieb: mithilfe einer aktiven Schaltleiste für die Kraftbegrenzung, wie in EN 12453:2000, Abs. 5.1.1.5 und 5.1.3 spezifiziert.
3 - Für den „automatischen" Betrieb: mithilfe einer aktiven Schaltleiste für die Kraftbegrenzung, wie in EN 12453:2000, Abs. 5.1.1.5 und 5.1.3 spezifiziert; in
diesem Fall muss zumindest ein Fotozellenpaar (Lichtschranke), wie in Abb. 2 gezeigt, installiert werden.
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ENTSORGUNG DES PRODUKTES
Das vorliegende Produkt ist integraler Bestandteil der Automation und muss daher zusammen mit dieser entsorgt werden.
Wie die Installationsarbeiten müssen am Ende der Lebensdauer dieses Produktes auch alle Arbeiten zur Entsorgung von Fachpersonal ausgeführt werden.
Dieses Produkt besteht aus verschiedenen Stoffen: einige können recycelt, andere müssen hingegen entsorgt werden. Informieren Sie sich über die Recycling- oder
Entsorgungssysteme für dieses Produkt, die von den örtlichen Verordnungen vorgesehen sind.
Vorsicht! Bestimmte Teile des Produktes können Schadstoffe oder gefährliche Substanzen enthalten, die – falls sie in die Umwelt gelangen – schädliche
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben könnten.
Wie durch das nebenstehende Symbol angegeben, ist es verboten, dieses Produkt zum Haushaltsmüll zu geben. Entsorgen Sie es daher
differenziert nach den Methoden, die von den in Ihrem Land geltenden Verordnungen vorgesehen sind. Gegebenenfalls können Sie das Produkt
auch beim Kauf eines neuen, gleichwertigen Produktes zurückgeben.
Vorsicht! Die örtlichen Verordnungen können schwere Strafen im Fall einer widerrechtlichen Entsorgung dieses Produktes vorsehen.
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