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Die in diesem Handbuch für jede Lebensphase des Gerätes beschriebenen Arbeitsvorgänge wurden vom
Hersteller sorgfältig dahingehend analysiert, daß die erforderliche Anzahl und Qualifikation der Arbeiter für
jeden Vorgang die bestmögliche Alternative zur Ausübung der Funktion darstellt.
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VERWENDUNG DES VERKAUFSAUTOMATEN ZUR ABGABE VON LEBENSMITTELPRODUKTEN
Durch den Verkaufsautomaten können Lebensmittelprodukte vertrieben werden.
D
E
U
T
S
C
H
Folgende Lebensmittel können verkauft werden:
•
Bonbons, Nüsse, Kaugummi und ähnliche Süßwaren
•
Kekse, Cracker und ähnliche Ofenprodukte
•
Speisen mit einem pH-Wert nicht über 4,6 oder mit einem Wasseraktivitätswert (Aw), der bei 25°C nicht
über 0,85 liegt
•
Speisen, die für den vom Hersteller angegebenen Zeitraum, aber auf keinen Fall länger als 5 Tage, bei
einer Temperatur von nicht über 5°C aufbewahrt werden.
•
Speisen in luftdicht versiegelten Behältern
•
Speisen, die durch Behandlung länger haltbar gemacht worden sind
ACHTUNG:
Der
Kühlaggregat darf NICHT zum Vertrieb von Nahrungsmittelprodukten eingesetzt werden.
FAS INTERNATIONAL S.p.A. Via Lago di Vico, 60 SCHIO (VI) – tel. +39 0445 502011 – fax +39 0445 502010 - e-mail: info@fas.it
Der Einsatz einer anderen Anzahl oder von jeweils unterqualifizierten Technikern kann
die Sicherheit der mit den Arbeiten befaßten und anderer Personen in Gerätenähe
gefährden.
ACHTUNG:
Festlegung
und
Einstellung
Lebensmittelprodukte haben im Einklang mit den Herstellerangaben und den
geltenden Gesetzesvorschriften zu erfolgen.
Mit diesen Aktivitäten ist entsprechend qualifiziertes Personal zu betrauen,
welches vom Gerätebetreiber zu ernennen ist.
Die vom Verkaufsautomaten ausgegebenen Lebensmittelprodukte müssen sich in
hermetisch dicht versiegelten Packungen befinden.
Halten
Sie
sich
strikt
Aufbewahrungstemperatur der jeweiligen Produkte.
Der Verkaufsautomat ist als Gerät anzusehen, das zur Aufrechterhaltung der
Produkttemperatur und NICHT zu dessen Kühlung geeignet ist.
Bei frischen oder leicht verderblichen Nahrungsmittel sowie in allen von den geltenden
Gesetzesvorschriften vorgesehenen Fällen ist es notwendig:
Die Temperatur im Innern des Verkaufsautomaten im Einklang mit den geltenden
Gesetzen zu regeln.
Die Produkte während des Transportes zum Verkaufsautomaten bei von den geltenden
Gesetzen vorgeschriebenen Temperaturen aufzubewahren.
Dieser Verkaufsautomat ist mit der Einrichtung "Kühlungssicherung" ausgestattet und
entspricht damit den in einigen Ländern geltenden Vorschriften zur Aufbewahrung
frischer Lebensmittel. Diese lassen sich unter den vom Handbuch vorgesehenen
Bedingungen lagern, sofern sie bereits mit der richtigen, vorschriftsmäßigen Temperatur
eingefüllt werden.
Wird die Regel nicht beachtet, besteht die Möglichkeit, daß die "Kühlungssicherung"
ausgelöst wird.
Verkaufsautomat
in
der
Aufbewahrungstemperaturen
an
die
Herstellerangaben
der
Ausführung
"T.A."
FASTER GCD– Issue 03
zu
Verfallsdatum
(Umgebungstemperatur)
für
die
und
ohne