1.0
PRODUKTANWENDUNG
1.1
ZWECK: Anschlaghilfsmittel sind so konzipiert, dass sie Verankerungspunkte für die Schutzausrüstung gegen Absturz bieten
ein
-Systeme: Rückhalte-, Arbeitspositionierungs-, Personenseilfahrt-, Rettungssysteme usw.
2
;
Nur Absturzsicherung: Dieses Anschlaghilfsmittel dient zur Verbindung mit der Absturzsicherungsausrüstung. Verbinden
Sie keine Hebezeuge mit diesem Anschlaghilfsmittel.
1.2
NORMEN: Ihr Anschlaghilfsmittel entspricht der/den nationalen oder regionalen Norm(en), die auf der Vorderseite dieses
Handbuchs angegeben ist/sind. Wenn dieses Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes wiederverkauft wird,
muss der Wiederverkäufer diese Anweisungen in der Sprache des Landes zur Verfügung stellen, in dem das Produkt verwendet
werden wird.
1.3
ÜBERWACHUNG: Die Installation dieser Ausrüstung muss durch eine sachkundige Person überwacht werden
dieser Ausrüstung muss durch eine sachkundige Person überwacht werden
1.4
TRAINING: Die Ausrüstung muss von Personen, die in der richtigen Anwendung geschult sind, installiert und verwendet werden.
Dieses Handbuch ist im Rahmen eines Trainingsprogramms für Mitarbeiter zu verwenden, wie es von ANSI, OSHA, CE und/
oder regionalen Vorschriften gefordert wird. Es unterliegt der Verantwortung der Benutzer und Installateure dieser Ausrüstung,
sicherzustellen, dass sie mit diesen Anweisungen vertraut sind und bezüglich korrekter Pflege und Einsatzweise geschult wurden.
Zudem müssen sie die Betriebsmerkmale, Anwendungseinschränkungen und die Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Gebrauchs
dieser Ausrüstung kennen.
1.5
RETTUNGSPLAN: Beim Verwenden dieser Ausrüstung und dem Anschließen der Teilsysteme muss der Arbeitgeber über einen
Rettungsplan und die Mittel zu dessen Durchführung verfügen. Außerdem muss er den Plan Benutzern, zuständigen Fachkräften
und Rettungskräften übermitteln
mit den nötigen Geräten und Techniken für eine erfolgreiche Rettung auszustatten. Ein regelmäßiges Training ist erforderlich,
damit die Befähigung des Rettungsteams stets gewährleistet ist.
1.6
INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: Der Anschlaghilfsmittel muss vom Anwender vor jeder Benutzung und zusätzlich mindestens jährlich
von einem Sachkundigen inspiziert werden, die nicht der Anwender ist.
Wartungsprotokoll" beschrieben. Die Ergebnisse der Inspektionen durch Sachkundige, einschließlich des Inspektionsdatums und des
Datums der nächsten Inspektion, sind auf Kopien des „Inspektions- und Wartungsprotokolls" zu protokollieren. Das „Inspektions-
und Wartungsprotokoll" ist in der Nähe des Anschlaghilfsmittel oder für die Benutzer des Anschlaghilfsmittel leicht zugänglich zu
führen. Es wird empfohlen, den Anschlaghilfsmittel mit dem Datum der nächsten Inspektion zu kennzeichnen.
1.7
NACH EINEM ABSTURZ: Wenn das Anschlaghilfsmittel den Kräften der Absturzsicherung ausgesetzt ist, muss das sofort mit
der deutlichen Kennzeichnung „NICHT VERWENDEN" außer Betrieb genommen und dann entweder vernichtet oder an 3M zum
Austausch oder zur Reparatur weitergeleitet werden.
2.0
SYSTEMANFORDERUNGEN
2.1
VERANKERUNG: Die Anforderungen an die Verankerung variieren mit der Absturzsicherung. Die Struktur, an der das
Anschlaghilfsmittel installiert ist, muss die in Tabelle 1 definierten Verankerungsspezifikationen erfüllen.
2.2
PERSÖNLICHES ABSTURZSICHERUNGSSYSTEM: Abbildung 1 Zeigt die Nutzung dieses Anschlaghilfsmittel. Die mit diesem
System verwendeten persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) müssen geltende Absturzsicherungsnormen,
-codes und -anforderungen erfüllen. Sehen Sie die Anweisungen, die mit dem Verbindungsmittel oder SRD für Begrenzungen
eines freien Falls mitgeliefert werden. Die PSAgA muss einen Auffanggurt umfassen und die maximale Bremskraft (MAF) auf die
folgenden Werte begrenzen:
PSAgA mit bandfalldämpfendem
Verbindungsmittel
PSAgA mit Selbsteinzugsvorrichtung
2.3
FALLSTRECKE UND ARRETIERUNGSGESCHWINDIGKEIT DES HÖHENSICHERUNGSGERÄTS: Eine freie Fallstrecke ist
erforderlich, damit ein sicheres Arretieren eines Höhensicherungsgeräts gewährleistet ist. Eine ungehinderte Fallstrecke sollte
stets gewährleistet sein. Bei der Arbeit auf beschränktem oder beengtem Raum erreicht der Körper möglicherweise keine
ausreichende Geschwindigkeit, um im Falle eines Absturzes eine Arretierung des SRD auszulösen. Bei Arbeiten auf langsam
verrutschendem Material, wie Sand oder Korn, wird unter Umständen keine ausreichend hohe Fallgeschwindigkeit erreicht, um
eine Arretierung des SRD auszulösen.
2.4
GEFAHREN: Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Zu diesen Gefahren zählen u. a.: Hitze,
Chemikalien, korrosive Umgebungen, Hochspannungsleitungen, explosive oder giftige Gase, bewegliche Maschinen, scharfe
Kanten oder überhängendes Material, das herunterfallen und den Anwender oder das Absturzsicherungssystem treffen kann.
1 Schutzausrüstung gegen Absturz:
2 Absturzsicherungssystem:
eine Absturzgefahr erreicht.
3 Sachkundige Person:
Eine Person mit einem anerkannten Diplom oder einem professionellen Abschluss und umfangreicher Erfahrung in der Absturzsicherung.
Diese Person muss sich in Absturzsicherungs-Design, -Analyse, -Bewertung und -Spezifikation auskennen.
4 Sachkundige Person:
Eine Person, die in der Lage ist, bestehende und vorhersehbare Risiken in der Umgebung oder bei Arbeitsbedingungen zu erkennen,
die für Mitarbeiter gesundheitsgefährdend, gefährlich oder risikoreich sind, und die befugt ist, sofort korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken und
Gefährdungen zu beseitigen.
5 Autorisierte Person:
Für Zwecke der Z359-Normen eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie einer
Absturzgefahr ausgesetzt ist.
6 Retter:
Person oder Personen außer der verunfallten Person, die mithilfe eines technischen Rettungssystems eine Rettung vornehmen.
7 Inspektionshäufigkeit:
einen Sachkundigen erforderlich machen.
. und Retter
Ein ausgebildetes internes Rettungsteam wird empfohlen. Die Teammitglieder sind
5
6
Eine Kombination von Absturzsicherungsgeräten, die konfiguriert sind, um einen freien Fall aufzuhalten,
Eine Kombination von Absturzsicherungsausrüstungen, die durch ihre Konfiguration verhindern, dass der Schwerpunkt der Person
Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, andauernde Verwendung usw.) können eine häufigere Überprüfung durch
.
4
Die Inspektionsverfahren werden im „Inspektions- und
7
ANSI/OSHA
8 kN
8 kN
36
oder
1
. Die Verwendung
3
CE
6 kN
6 kN