ACHTUNG!
Es wird daran erinnert, die geltenden Gesetze in Bezug auf die Entsorgung von Mineralölen, Fetten und
Bearbeitungsresten einzuhalten.
ACHTUNG!
Weitere Informationen zur Entsorgung von Ölen/Fetten und anderen Substanzen können im Sicherheits-
datenblatt der Stoffe nachgeschlagen werden.
Die Entsorgung giftiger Abfälle bei Sammlung, Transport und Aufbereitung (verstanden als für die Wie-
derverwertung erforderlich) sowie Lagerung und Deponierung am Boden, sind Tätigkeiten von öffentli-
chem Interesse und unterliegen der Einhaltung der folgenden Grundsätze:
a)
Schäden oder Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Gesellschaft und des Ein-
zelnen sind zu vermeiden.
b)
Die Beachtung der Hygiene-Anforderungen muss gewährleistet sein und jedes Risiko der
Verschmutzung von Luft, Wasser, Boden und Untergrund ist zu vermeiden.
c)
Systeme zur Rückgewinnung und Wiederverwertung von Materialien und Energie müssen
unter Beachtung kostengünstiger und effizienter Kriterien gefördert werden.
Systeme zur Rückgewinnung und Wiederverwertung von Materialien und Energie müssen unter Beach-
tung kostengünstiger und effizienter Kriterien gefördert werden.
7.2.
Hinweise für Sondermüll
Sondermüll sind Abfälle aus Industriebearbeitungen und Materialien aus der Verschrottung von beschä-
digten und veralteten Geräten und Maschinen.
Für die Entsorgung von Sonderabfällen, einschließlich giftiger und schädlicher Abfälle, sind die Abfaller-
zeuger selbst verantwortlich. Sie nehmen sie entweder direkt vor oder beauftragen Unternehmen oder
zugelassene Stellen damit oder sie übergeben die Abfälle an öffentliche Dienstleister, mit denen eine be-
sondere Vereinbarung getroffen wurde.
Jedes Land/jede Gemeinde ist verpflichtet, alle verfügbaren Informationen zur Abfallentsorgung in sei-
nem/ihrem Zuständigkeitsbereich zu erteilen.
ACHTUNG!
Unsachgemäße Entsorgung des Produkts durch den Eigentümer bewirkt die Anwendung der gesetzlich
vorgesehenen Strafen.
ACHTUNG!
Gemäß der Richtlinie 2012 /19/EU (WEEE) muss, wenn auf dem Geräteteil/dem Produkt das folgende Sym-
bol mit der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern angebracht wurde, das Produkt nach seiner Le-
bensdauer von anderem Müll getrennt gesammelt werden.
Die getrennte Abfallsammlung des vorliegenden Geräteteils/Produkts wird nach seiner
Lebensdauer vom Hersteller organisiert und verwaltet.
Der Benutzer, der das vorliegende Gerät entsorgen möchte, muss mit dem Hersteller
Kontakt aufnehmen und das Verfahren befolgen, das dieser ausgearbeitet hat, um die
getrennte Abfallsammlung des am Ende seiner Lebensdauer angekommenen Geräts zu
ermöglichen.
Die geeignete Mülltrennung und die darauffolgende Aufbereitung, Verwertung und um-
weltfreundliche Entsorgung des Geräts tragen zur Vermeidung möglicher negativen
Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit bei und begünstigt die Wiederverwer-
tung der einzelnen Materialien.
Die unbefugte Entsorgung des Produkts durch den Benutzer hat die Anwendung der in
den geltenden Gesetzen vorgesehenen Strafen zur Folge.
ACHTUNG!
Wenn sich an der Maschine kein Symbol mit gekreuztem Müllcontainer befinden sollte, bedeutet dies, dass
die Entsorgung nicht zu Lasten des Herstellers geht. In diesem Fall sind immer die geltenden Vorschriften zur
Entsorgung der Abfälle maßgeblich.
S. 102
0310.0360 Bedienungs- und Wartungsanleitung – Übersetzung
der Originalanleitung – Rev.: 00, Datum 07.02.2024