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WAS DECKT DIE GARANTIE AB?
Die Garantie gilt nur bei zweckmäßiger Verwendung
des Produktes. Sie deckt folglich Materialfehler und
Herstellungsfehler ab.
Folgende Punkte werden nicht von der Garantie
abgedeckt:
• Mängel, die auf die Nichtberücksichtigung
der Transport- und/oder Lagerungs- und/oder
Installationsanweisungen zurückzuführen sind.
• Die zweckwidrige oder nicht-konforme Verwendung
der Produkte. Der Verkäufer weist den Kunden
darauf hin, die den Produkten beigelegte Anleitung
sorgfältig zu lesen.
• Die
geläufigen
(Flüssigkeitswechsel, Schleifen, Reinigung usw.)
werden nicht von der gewerblichen Garantie
abgedeckt.
• Die
Verwendung
Reinigungsprodukten (siehe Produktanleitung).
• Der Ersatz der Verbrauchsmaterialien (Batterien,
Glühbirnen,
Sicherungen,
Duschköpfe, Sägeblätter usw.).
• Die Elemente einiger Produkte werden beim
Gebrauch einer normalen Abnutzung ausgesetzt
(z. B.: Scheren, Kohle, Feilen, Fuchsschwanzsägen
usw.).
• Schäden, die auf Eingriffe eines nicht zugelassenen
Technikers zurückzuführen sind.
• Schäden, die auf externe Einflüsse auf das
Gerät zurückzuführen sind (z. B.: Unfälle, Stöße,
Blitzschlag, Stromschwankungen usw.).
• Produkte ohne Typenschild oder mit beschädigtem
bzw. nicht lesbarem Typenschild, ohne welches
das Produkt nicht identifiziert werden kann.
Für Reparaturen, die nicht von der Garantie
abgedeckt werden, wird ein Kostenvoranschlag
erstellt. Falls dieser nicht vom Kunden akzeptiert wird,
können die Kosten der Begutachtung in Rechnung
gestellt werden. Wird der Kostenvoranschlag
akzeptiert, muss der Kunde dem Verkäufer einen
auf den Verkäufer ausgestellten Scheck in Höhe des
Angebotes zukommen lassen.
Im Falle von nicht berechtigten Garantieanfragen
behält sich der Verkäufer das Recht vor, die
Bearbeitungsgebühren dem Käufer in Rechnung zu
stellen.
WIE KANN DIE GARANTIE BEANSPRUCHT WERDEN?
Unter Vorlage des Kaufnachweises (Original-
Kassenzettel bzw. Originalrechnung) übermittelt das
Geschäft die Kundenanfrage dem Kundendienst,
um das Gerät zu reparieren, umzutauschen
oder Sonstiges (unter Vorbehalt der Bewilligung
der
Anfrage
und
Schadensursache).
Wartungsarbeiten
von
nicht-konformen
Duschschläuche,
nach
Untersuchung
der
Gemäß
Artikel
L.217-16
Verbrauchergesetzes, wird eine Stillstandsperiode
von mindestens sieben Tagen (7) der verbleibenden
Garantielaufzeit hinzugefügt, sofern der Kunde eine
durch die beim Kauf bzw. bei der Reparatur gewährte
Herstellergarantie abgedeckte Instandsetzung beim
Verkäufer anfragt. Dieser Zeitraum beginnt zum
Datum des Antrags durch den Kunden oder zum
Datum, an dem die betreffende Ware zur Reparatur
zur Verfügung gestellt wird, wenn dies nach dem
Datum des Antrags erfolgt, zu laufen.
ERINNERUNG
Artikel
L.217-4
Verbrauchergesetzes:
Der Verkäufer ist verpflichtet, eine mit dem
Vertrag konforme Ware zu liefern und haftet für
Konformitätsmängel zum Zeitpunkt der Auslieferung.
Der
Verkäufer
haftet
Konformitätsmängel, die aus der Verpackung, den
Montageanleitungen oder der Installation resultieren,
falls diese vertragsgemäß seiner Verantwortung
unterliegen
oder
unter
durchgeführt wurden.
Um dem Vertrag zu entsprechen, muss das Produkt:
1. Für die normalerweise mit einem solchen
Produkt verbundenen Zwecke geeignet sein und
gegebenenfalls:
• Der durch den Verkäufer erstellten Beschreibung
entsprechen und die Eigenschaften aufweisen, die
der Verkäufer dem Käufer mit einem Muster oder
Modell dargelegt hat;
• Die Eigenschaften besitzen, die ein Käufer in
Anbetracht der vom Verkäufer, Hersteller oder
seinem Vertreter öffentlich, insbesondere in
der Werbung oder auf Etiketten gemachten
Äußerungen billigerweise erwarten kann.
2. Oder die Eigenschaften aufweisen, die von den
Parteien einvernehmlich festgelegt wurden, oder
für den speziellen, vom Käufer angestrebten
Gebrauch geeignet ist, über den der Verkäufer
unterrichtet wurde und den er akzeptiert hat.
Artikel
L.
217-12
Verbrauchergesetzes:
Ansprüche wegen Vertragswidrigkeit verjähren zwei
Jahre nach der Lieferung des Produkts.
Artikel
L.217-16
Verbrauchergesetzes:
Wenn der Käufer vom Verkäufer während der
Laufzeit der Handelsgarantie, die ihm beim Erwerb
oder der Reparatur eines beweglichen Guts
zugestanden wurde, eine von der Garantie gedeckte
Wiederherstellung fordert, verlängert sich die
Garantiedauer bei jeder Ausfalldauer von mindestens
sieben Tagen um diese Dauer.
des
französischen
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ebenfalls
für
seiner
Verantwortung
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