Sicherheitshinweise
VORSICHT!
Heisse Oberfläche!
VORSICHT!
Quetschgefahr!
VORSICHT!
Gefahr für Benutzer!
BASCJ_DE
V03 | 07.2015
Die Ausgabestellen und die Brüheinheit können heiss werden.
Ausgabe nur an den dafür vorgesehenen Griffen berühren. Die Brüheinheit nur bei ab-
gekühlter Kaffeemaschine reinigen.
Beim Umgang aller beweglichen Komponenten besteht Quetschgefahr.
Bei eingeschalteter Kaffeemaschine nie in den Bohnen- und Pulverbehälter oder in die
Öffnung der Brüheinheit greifen.
Gefahr durch Reinigungsmittel
Anwendung
Gefahr durch Vergiftung bei Einnahme der Reinigungsmittel.
Folgende Punkte unbedingt einhalten:
•
Reinigungsmittel von Kindern und unbefugten Personen fernhalten.
•
Reinigungsmittel nicht einnehmen.
•
Reinigungsmittel nie mit anderen Chemikalien oder Säuren mischen.
•
Reinigungsmittel nie in den Milchbehälter geben.
•
Reinigungsmittel nie in den Trinkwassertank (intern/extern) geben.
•
Reinigungs- und Entkalkungsmittel nur für den dafür vorgesehenen Zweck verwenden
(siehe Etikette).
•
Während der Anwendung der Reinigungsmittel nicht essen und trinken.
•
Während der Anwendung der Reinigungsmittel auf gute Be- und Entlüftung achten.
•
Während der Anwendung der Reinigungsmittel Schutzhandschuhe tragen.
•
Hände nach der Anwendung der Reinigungsmittel sofort gründlich waschen.
Vor der Anwendung der Reinigungsmittel, Informationen auf der Verpackung sorgfältig lesen.
Das Sicherheitsdateblatt kann, wenn nicht vorhanden, bei der Vertriebsfirma (siehe Verpa-
ckung Reinigungsmittel) angefordert werden.
Lagerung
Folgende Punkte unbedingt einhalten:
•
Für Kinder und unbefugte Personen unerreichbar lagern.
•
Vor Wärme, Licht und Feuchtigkeit geschützt lagern.
•
Von Säuren örtlich getrennt lagern.
•
Nur in der Originalverpackung lagern.
•
Tägliches und wöchentliches Reinigungsmittel örtlich getrennt lagern.
•
Nicht zusammen mit Nahrungs- und Genussmitteln lagern.
•
Es gelten die örtlichen gesetzlichen Vorschriften über die Lagerhaltung von Chemikalien
(Reinigungsmittel).
Entsorgung
Sofern eine Verwertung nicht möglich ist, müssen Reinigungsmittel und deren Gebinde ge-
mäss den Angaben den örtlichen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechend entsorgt
werden.
Notfallauskunft
Beim Reinigungsmittelhersteller (siehe Etikette Reinigungsmittel) die Telefonnummer der Not-
fallauskunft (Toxikologisches Informationszentrum) erfragen. Verfügt Ihr Land über keine der-
artige Institution, folgende Tabelle beachten:
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum
Anrufe aus dem Ausland
Anrufe aus der Schweiz
Internet
+41 44 251 51 51
145
www.toxi.ch
www.schaerer.com
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