TRIBORD garantiert für die ordnungsgemäße Funktionsweise dieses Produktes, wie dies in
dieser Unterlage beschrieben ist.
Diese Garantie ist nur unter den nachstehend genannten Bedingungen und Grenzen anwendbar:
Artikel 1: Die Garantie gilt für zwei (2) Jahre (je nach den, in jedem Land geltenden,
gesetzlichen Spezifikationen) ab Kaufdatum des Produktes bei einem
zugelassenen TRIBORD-Händler.
Artikel 2: Die gesetzliche Konformitätsgarantie deckt Konformitätsschäden des Produkts, der
Verpackung und der Gebrauchsanleitungen. Sie deckt alle Konformitätsfehler, das
heißt:
•
Ungeeignet für den üblicherweise von einem derartigen Produkt erwarteten
Nutzungszweck,
•
Produkt, das nicht der vom Verkäufer gemachten Beschreibung entspricht,
•
Produkt das nicht die, vom Verkäufer genannten Merkmale aufweist.
Die gesetzliche Garantie versteckter Mängel deckt versteckte Schäden, die am Tag
des Kaufes bestehen und das Produkt für die Nutzung, für welche es bestimmt ist,
ungeeignet macht.
Artikel 3: Die Garantie endet automatisch und mit sofortiger Wirkung bei Auftreten von
Reparaturen, Änderungen, Umformungen, Anpassungen oder Fälschungen im
allgemeinen, die am Produkt oder an einem Teil des Produkts realisiert sind, die
nicht im Vorhinein von TRIBORD genehmigt und von nicht berechtigten Personen
durchgeführt wurden oder wenn der Kunde mit einer NITROX-Mischung taucht.
Artikel 4: Die Garantie gibt das Recht zum kostenlosen Eingriff und der Reparatur in
kürzester Zeit oder zur Ergänzung des kostenlosen Austausches des Produkts
(nach absolutem Ermessen von TRIBORD) oder seiner Bestandteile, sobald die,
speziell im obigen Artikel 3 genannte Funktionsstörung von TRIBORD anerkannt
ist.
Artikel 5: Artikel 5: Die Garantie kann durch Zusendung des, als defekt erachteten Produkts
durch den TRIBORD-Händler, bei welchem das Produkt gekauft wurde, an
TRIBORD in Anspruch genommen werden. Ist dies nicht möglich, kann nach
vorheriger Genehmigung jeder andere TRIBORD-Händler berechtigt sein, das
defekte Produkt zuzusenden. Eine notwendige Bedingung zum Inkrafttreten
der Garantie ist, dass dem Produkt eine Kopie der Rechnung (oder jede andere
Empfangsbestätigung, in welcher der Name des zugelassenen TRIBORD-
Händlers, bei welchem das Produkt gekauft wurde, sowie das Kaufdatum präzisiert
sind) beiliegt, die den Kauf bestätigt.
Jedes Mal wenn TRIBORD ein Produkt erhält:
•
dem kein Kaufnachweis beiliegt, der die oben genannten Merkmale enthält,
•
das nicht die, im obigen Artikel 3 genannten Bedingungen enthält,
•
das Fehler aufweist, die auf externe Faktoren zurückzuführen sind und zusätzlich zu jenen
sind, die speziell im obigen Artikel 2 genannt sind,
•
das falsch verwendet /oder für Zwecke verwendet wurde, die nicht jenen entsprechen, für
welche das Produkt konzipiert ist.
Führt TRIBORD am Produkt keine Begutachtung durch und informiert den zugelassenen
Händler / Einsender darüber. Wenn der Einsender verlangt, dass die Begutachtung trotzdem
durchgeführt wird, muss er innerhalb der folgenden fünfzehn Werktage einen Antrag an
TRIBORD stellen. In diesem Antrag muss er sich ausdrücklich verpflichten, alle Kosten für diese
Begutachtung (Arbeitszeit, Ersatzteile, gegebenenfalls die Versandkosten) zu tragen. Ansonsten
sendet TRIBORD das Produkt auf Kosten des Einsenders zurück.
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