Rücklieferung; Aufstellung; Allgemein; Aufstellungsarten - salmson Liftson lix L1 Instalacion Y Puesta En Servicio

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Deutsch
• Die Hebeanlage muss vor direkter Sonneneinstrahlung
und Frost geschützt werden. Diese können zu erheblichen
Schäden am Sammelbehälter oder den elektrischen Kom-
ponenten führen!
• Nach einer längeren Lagerung müssen vor Inbetriebnah-
me die Wartungsarbeiten laut EN 12056-4 durchgeführt
werden.
Wenn Sie diese Regeln beachten, kann Ihre Hebeanlage über einen
längeren Zeitraum eingelagert werden. Beachten Sie aber, dass
die Elastomerteile einer natürlichen Versprödung unterliegen. Wir
empfehlen bei einer Einlagerung von mehr als 6 Monaten diese
zu überprüfen und ggf. auszutauschen. Halten Sie hierfür bitte
Rücksprache mit dem Hersteller.
4.4.
Rücklieferung
Hebeanlagen, die ins Werk zurück geliefert werden, müssen von
Verunreinigungen gesäubert und bei Verwendung in gesundheits-
gefährdenden Medien dekontaminiert werden.
Für den Versand müssen die Teile in reißfesten und ausreichend
großen Kunststoffsäcken dicht verschlossen und auslaufsicher
verpackt werden. Weiterhin muss die Verpackung die Hebeanlage
vor Beschädigungen während des Transports schützen. Bei Fragen
wenden Sie sich bitte an den Hersteller!
5.

Aufstellung

Um Produktschäden oder gefährliche Verletzungen bei der Auf-
stellung zu vermeiden, sind folgende Punkte zu beachten:
• Die Aufstellungsarbeiten – Montage und Installation der
Hebeanlage – dürfen nur von qualifizierten Personen unter
Beachtung der Sicherheitshinweise durchgeführt werden.
• Vor dem Beginn der Aufstellungsarbeiten ist die Hebeanla-
ge auf Transportschäden zu untersuchen.
5.1.

Allgemein

Für die Planung und den Betrieb abwassertechnischer Anlagen
wird auf die einschlägigen und örtlichen Vorschriften und Richtli-
nien der Abwassertechnik (z. B. abwassertechnische Vereinigung
ATV) hingewiesen.
Insbesondere auftretende Druckspitzen, z.B. beim Schließen der
Rückschlagklappe, können je nach den Betriebsverhältnissen
ein Vielfaches des Pumpendrucks betragen. Diese Druckspitzen
können zur Zerstörung der Anlage führen. Es ist daher auf die
Druckbeständigkeit und der längskraftschlüssigen Verbindung
der Rohrleitung zu achten.
Des Weiteren sind die vorhandenen Rohrleitungen für einen
korrekten Anschluss an die Anlage zu prüfen. Das vorhandene
Rohrleitungssystem muss selbsttragend sein und darf nicht von
der Hebeanlage gestützt werden.
Für die Installation von Hebeanlagen sind insbesondere die fol-
genden gültigen Vorschriften zu beachten:
• DIN 1986-100
• EN 12050-1 und EN 12056 (Schwerkraft-Entwässerungs-
anlagen innerhalb von Gebäuden)
Beachten Sie entsprechend die in Ihrem Land lokal
geltenden Vorschriften (z.B. Landesbauordnung)!
5.2.

Aufstellungsarten

• Stationäre Trockenaufstellung in Gebäuden und Schächten
5.3.

Einbau

GEFAHR durch Überdruck
Bei Überschreitung der Einsatzgrenzen kann es
zu einem Überdruck im Sammelbehälter kommen.
Dadurch kann der Sammelbehälter bersten! Es be-
steht die Gefahr von Gesundheitsgefährdung durch
den Kontakt mit bakteriellbelastetem Abwasser
(Fäkalien). Stellen Sie die Absperrung des Zulaufes
beim Ausfall der Anlage sicher.
Die folgenden Einsatzgrenzen müssen strikt einge-
halten werden:
• Max. Zulauf/h: 1050 l (lix L1) bzw. 3000 l (lix L2)
• Max. Zulaufhöhe: 5 m
• Max. zulässiger Druck in der Druckleitung: 3 bar
GEFAHR durch explosive Atmosphäre!
Innerhalb des Sammelbehälters kann sich eine
explosive Atmosphäre bilden. Wird der Sammel-
behälter geöffnet (z.B. Wartung, Reparatur, De-
fekt) kann sich diese innerhalb des Betriebsraumes
ausbilden. Es besteht Lebensgefahr durch Explosi-
on! Die Definition einer entsprechenden Ex-Zone
obliegt dem Betreiber. Folgendes ist zu beachten:
• Die Hebeanlage sowie das angebaute Schaltgerät
haben keine Ex-Zulassung!
• Treffen Sie entsprechende Gegenmaßnahmen, um
eine explosive Atmosphäre im Betriebsraum zu
vermeiden!
Beim Einbau der Hebeanlage ist Folgendes zu beachten:
• Diese Arbeiten müssen von Fachpersonal und elektrische
Arbeiten müssen vom Elektrofachmann durchgeführt
werden.
• Der Betriebsraum muss sauber, trocken, gut beleuchtet
und frostfrei, sowie für die jeweilige Hebeanlage ausgelegt
sein.
• Der Betriebsraum muss frei zugänglich sein. Beachten Sie,
dass die Wege für das Transportgerät inkl. Hebeanlage
ausreichend sind und evtl. Aufzüge die nötige Größe und
Tragkraft haben.
• Es muss eine ausreichende Belüftung des Betriebsraums
sichergestellt werden.
• Die Hebeanlage muss für die Bedienung und Wartung frei
zugänglich sein. Es muss ein Freiraum um die Anlage von
min. 60 cm (BxHxT) eingehalten werden.
• Die Aufstellfläche muss fest (geeignet zur Dübelein-
bringung), waagerecht und plan sein.
• Der Verlauf vorhandener bzw. noch zu installierender Rohr-
leitungen (für Zulauf, Druck und Entlüftung) ist bezüglich
Anschlussmöglichkeiten an die Anlage zu prüfen.
• Für die Raumentwässerung muss im Betriebsraum ein
Pumpensumpf angeordnet werden. Dieser muss eine
Mindestabmessung von 500x500x500 mm haben. Die
verwendete Pumpe muss entsprechend der Förderhöhe
der Hebeanlage gewählt werden. Im Notfall muss der Pum-
pensumpf per Hand entleert werden können.
• Die Stromzuführungsleitungen müssen so verlegt werden,
dass ein gefahrloser Betrieb und eine problemlose Mon-
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