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Sicherheitsbestimmungen
Beim Umgang mit Hebebühnen sind die gesetz-
lichen Unfallverhütungsvorschriften nach BGG945:
Prüfung von Hebebühnen; BGR500 Betreiben von
Hebebühnen; (VBG14) einzuhalten.
Auf die Einhaltung folgender Vorschriften wird be-
sonders hingewiesen:
• Die max. Tragfähigkeit der Hebebühne darf nicht
überschritten werden. Siehe hierzu die Angaben
auf dem Typenschild.
• Beim Betrieb der Hebebühne ist die Bedienungs-
anleitung stets zu befolgen.
• Die Hebebühne muss vor dem Auffahren des
Fahrzeugs vollständig abgesenkt sein und darf nur
in der vorgesehener Richtung erfolgen.
• Bei Fahrzeugen mit niedriger Unterbodenfreiheit
oder mit Sonderausstattungen ist vor dem Positio-
nieren der Tragarme und anheben des Fahrzeugs
vorher zu prüfen ob Beschädigungen auftreten
können.
• Mit der selbstständigen Bedienung von Hebe-
bühnen dürfen nur Personen beschäftigt wer-
den, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen
sind und ihre Beschäftigung hierzu gegenüber
dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie
müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit
dem Bedienen der Hebebühne beauftragt
sein. (Auszug aus BGR500) (siehe Übergabepro-
tokoll).
• Der korrekte Sitz der Tragteller unter dem Fahr-
zeug ist, nach dem das Fahrzeug etwas angeho-
ben wurde, nochmals zu überprüfen.
• Nach jedem Absetzen des Fahrzeugs sind die Po-
sitionen der Tragarme unter den Aufnahmepunk-
ten nochmals zu kontrollieren und ggf. zu justieren.
• Bei Demontage schwerer Teile ist die eventuelle
Schwerpunktverlagerung zu berücksichtigen. Das
Fahrzeug ist entsprechend mit geeigneten Mitteln
(z.B. Zurrgurte, Traverse, etc.) gegen Absturz im-
mer abzusichern.
• Während des Hub- oder Senkvorgangs dürfen
sich keine Personen im Arbeitsbereich der Hebe-
bühne aufhalten.
• Die Personenbeförderung mit der Hebebühne ist
verboten.
• Das Hochklettern an der Hebebühne und am an-
gehobenen Fahrzeug ist verboten.
• Nach Änderungen an der Konstruktion und nach
Instandsetzungen an tragenden Teilen muss die
Hebebühne von einem Sachverständigen ge-
prüft werden.
• Fahrzeuge dürfen nur an den vom Fahrzeugher-
steller freigegebenen Aufnahmepunkten aufge-
nommen werden.
• Der gesamte Hub- und Senkvorgang ist stets zu
beobachten.
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• Die Aufstellung der serienmäßigen Hebebühne
in explosionsgefährdeten Betriebsstätten und
feuchten Räumen (z.B Waschhallen) ist verboten.
• An der Hebebühne dürfen erst Eingriffe vorge-
nommen werden, wenn der Hauptschalter aus-
geschaltet und abgeschlossen ist.
i
Keine Magnete an die Bediensäu-
le bzw. in der Nähe des Bedienele-
mentes hängen, ansonsten kann es
zu Störungen der Elektronik und zum
Ungleichlauf der Hebebühne füh-
ren.
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Bedienungsanleitung
Während der Handhabung der He-
bebühne sind die Sicherheitsbestim-
mungen unbedingt einzuhalten. Lesen
Sie vor der ersten Bedienung sorgfältig
die Sicherheitsbestimmungen in Kapi-
tel 4!
5.1
Positionierung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Bildern in
die Hebebühne einfahren bzw. auf den Tragarmen
aufnehmen (Bild A und B).
Bevorzugte Aufnahmesituation
Bild. A) Die Hubsäule muss sich zwischen Lenkrad und den Schar-
nieren der Autotür befinden
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