5.1.1. BESONDERE VORKEHRUNGEN FÜR DEN
BRANDSCHUTZ BEI BODENBELAG IM
NAHBEREICH DER FEUERSTELLE
Bei Teppichboden, Parkett, etc. ist eine Funkenschutz vorlage aus
einem feuerfesten Bodenbelag und nicht brennbarem Material (z.B.
Naturstein) herzustellen.
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