Dehnungsfuge Zwischen Verkleidung Und Brennzelle; Kaminschürze; Verbindungsstück; Wärmeabgabe - Spartherm Mini R1V 51 Instrucciones Para Instalación

Hogares para leña
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  • MEXICANO, página 123
5.6. DEHNUNGSFUGE ZWISCHEN VERKLEIDUNG UND
BRENNZELLE
Zwischen Brennzelle und Verkleidung darf keine direkte Verbindung beste-
hen. Es ist eine Dehnungsfuge vorzusehen, die z.B. durch ein Dichtungsband
verschlossen werden sollte. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Türzarge
und der Kaminschürze, bzw. dem Montagerahmen, ein Mindestabstand von
6 mm bestehen muss, um die Brennzellentür bei Bedarf (z.B. Austausch der
Scheibe) demontieren zu können.
5.7. K AMINSCHÜRZE
Eine Kaminschürze darf keine direkte Verbindung mit der Brennzelle haben.
Sie muss selbsttragend errichtet werden. Weitere Anforderungen siehe im
Abschnitt „Verkleidung". Bitte beachten Sie, dass zwischen der Türzarge
und der Kaminschürze, bzw. dem Montagerahmen, ein Mindestabstand von
6 mm bestehen muss, um die Brennzellentür bei Bedarf (z.B. Austausch der
Scheibe) demontieren zu können.
5.8. VERBINDUNGSSTÜCK
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich auf dem Abgasdom der
Brennzelle. Der Anschluss an den Schonstein erfolgt möglichst direkt und
kann sowohl vertikal als auch horizontal erstellt werden. Der Anschluss an den
Schornstein sollte mit einem eingemauerten Wandfutter bzw. nach Schorn-
steinherstellerangaben erfolgen. Das Verbindungsstück ist aus Formstücken
aus Schamotte für Hausschornsteine oder Blechrohren aus mindestens 2 mm
dicken Stahlblech nach DIN 1623, DIN 1298, DIN EN 1856 und entsprechen-
den Formstücken herzustellen.
Abgasrohre innerhalb der Verkleidung des offenen Kamins müssen mit mindestens
3 cm dicken formbeständigen, nicht brennbaren Steinfasermatten der Klasse A1
nach DIN 4102 Teil 1, mit einer Anwendungsgrenztemperatur von mindestens
750 °C bei Prüfung nach DIN 52271 und einem Bindemittel von nicht mehr als
1,2 % ummantelt werden; anstelle des Maßes 3 cm muss das Maß 6 cm eingehalten
werden, wenn die Verkleidung des Abgassammlers aus Metall besteht.Dies gilt nicht,
soweit das Verbindungsstück zur konvektiven Erwärmung der Raumluft bestimmt ist.
ANMERKUNG
Anforderungen an das Verbindungsstück nach DIN 18160 Teil 2.
5.9. WÄRMEABGABE
Da unterschiedliche Bauarten von Kaminanlagen mit unseren Brennzellen
möglich sind, ist eine genaue Planung der Kaminanlage durch ein Fachun-
ternehmen unerlässlich. Eine ausreichende Wärmeabgabe muss sicherge-
stellt werden. Dies kann über Konvektionsluftleitungen in der Verkleidung
oder über wärmeabgebende Verkleidungsteile realisiert werden.

5.9.1. WARMLUFTANLAGEN

Bei Kaminanlagen, die bestimmungsgemäß die Wärme über Konvektion
(Warmluftofen, Heizkamin. etc) abführen, sind folgende Punkte (siehe Anlei-
tung, „5.8. Verbindungsstück" auf Seite 12) zu beachten:
• Der Querschnitt für die Lufteintrittsöffnung und für die Luftausstritts-
öffnung sind den Technischen Daten (ab Seite 16) zu entnehmen.
Abweichende Querschnitte sind bei rechnerischem Nachweis möglich.
• Mindestens 50% der Lufteintritts- und Luftaustrittsöffnung dürfen nicht
verschließbar sein.
• Bei Verwendung des Konvektionsluftmantels müssen alle vier Anschluss-
stutzen belegt werden. Die Lufteintritts- und die Luftaustrittsöffnungen
dürfen nicht verschließbar sein.
• Die Luftleitungen müssen aus nicht brennbaren formbeständigen Bau-
stoffen bestehen.
• In einem Bereich von 30 cm neben und 50 cm über den Warmluftaustritts-
gittern dürfen sich keine brennbaren Baustoffe und Gegenstände, z.B.
Holzdecken, und keine Einbaumöbel befinden.
D 12

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