Nice MBar Serie Instrucciones Y Advertencias Para La Instalación Y El Uso página 108

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ten. In diesem Fall muss der Schrankenheber als „unvollständige Maschine"
betrachtet werden und die „Konformitätserklärung" der Anlage II kann verwendet
werden (um in die technischen Datenblätter aufgenommen zu werden).
• Maschinenrichtlinie:
- Im Abschnitt 1.3.1 sind alle notwendigen Installationskriterien angegeben,
damit das Produkt den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG (früher 98/37/EG) entspricht. Wer die Installation ausführt, muss
prüfen und sicherstellen, ob all diese Kriterien streng eingehalten wurden.
- Die grundlegenden Anforderungen könnten nicht gewährleistet werden,
wenn der Schrankenheber ohne die Einhaltung einer oder mehrerer dieser Kri-
terien installiert und verwendet wird. Die Verwendung des Produkts in die-
sen Situationen ist untersagt, bis der die Installation ausführende
Techniker nicht die Übereinstimmung mit den Anforderungen der
Richtlinie überprüft hat; in diesem Fall kann die „EG-Konformitätserklärung"
der Anlage I nicht verwendet werden. Somit wird die die Installation ausfüh-
rende Person zum Hersteller des Produkts „automatische Schranke" und
muss die Vorschriften der Richtlinie „Bauprodukte" 2006/42/EWG einhalten.
Der Hersteller muss die Risikoanalyse ausführen, die auch die Liste der
wesentlichen Sicherheitsanforderungen, angegeben in „Anlage I der Maschi-
nenrichtlinie" einschließen und die jeweiligen, angewendeten Lösungen ange-
ben muss. Es wird daran erinnert, dass die Risikoanalyse eine der Unterlagen
ist, die Bestandteil der „Technischen Dokumentation" der Automatisierung
sind. Diese muss durch einen Fachinstallateur ausgefüllt werden, wobei die
„Konformitätserklärung" der Anlage II verwendet werden kann, die durch den-
jenigen auszufüllen ist, der die Installation des Schrankenhebers ausführt.
Besondere Hinweise über die Eignung dieses Produktes mit Bezugnah-
me auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; falls der Installateur zum
Hersteller des Produkts wird.
Der Schrankenheber wird als „unvollständige Maschine" auf den Markt ge -
bracht und daher hergestellt, um in eine Maschine eingegliedert oder mit ande-
ren Maschinen zusammengebaut zu werden, mit dem Zweck, „eine Maschine"
gemäß der Richtlinie 2006/42/EG nur in Kombination mit anderen Bestandtei-
len und auf die im vorliegenden Handbuch beschriebenen Arten und Weisen zu
realisieren. Wie von der Richtlinie 2006/42/EG vorgesehen, wird darauf hinge-
wiesen, dass die Inbetriebnahme des oben genannten Produktes erst gestattet
ist, nachdem die Maschine, in die dieses Produkt eingegliedert ist, vom Ma -
schinenhersteller als konform mit der Richtlinie 2006/42/EG gekennzeichnet
und erklärt worden ist.
• Niederspannungsrichtlinie:
Besondere Hinweise über die Eignung dieses Produktes mit Bezugnahme
auf die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EWG:
Dieses Produkt, falls für seinen Zweck eingesetzt und in den in der vorliegen-
den Anleitung vorgesehenen Konfigurationen und in Kombination mit den
von Nice S.p.A. hergestellten Artikeln im Katalog, entspricht den Anforderun-
gen der Niederspannungsrichtlinie.
Die Übereinstimmung mit den Anforderungen könnte nicht garantiert sein,
wenn das Produkt in nicht vorgesehenen Konfigurationen oder mit anderen
Produkten benutzt wird; der Gebrauch des Produktes in solchen Situationen
ist untersagt, bis der die Installation Ausführende die Übereinstimmung mit
den laut Richtlinie vorgesehenen Anforderungen überprüft hat.
• Richtlinie „Elektromagnetische Verträglichkeit":
Besondere Hinweise über die Eignung dieses Produktes mit Bezugnahme
auf die Richtlinie 2004/108/EWG „Elektromagnetische Verträglichkeit":
Dieses Produkt in den in der vorliegenden Anleitung vorgesehenen Konfigu-
rationen und in Kombination mit den von Nice S.p.A. hergestellten Artikeln im
Katalog wurde unter den schwierigsten Einsatzbedingungen Tests der elek-
tromagnetischen Verträglichkeit unterzogen.
Die elektromagnetische Verträglichkeit könnte nicht garantiert sein, wenn das
Produkt in nicht vorgesehenen Konfigurationen oder mit anderen Produkten
benutzt wird; der Gebrauch des Produktes in solchen Situationen ist unter-
sagt, bis der die Installation Ausführende die Übereinstimmung mit den laut
Richtlinie vorgesehenen Anforderungen überprüft hat.
1.3.1 - Installationskriterien und besondere Hinweise in Bezug auf die
grundlegenden Anforderungen
Dieses Produkt hält nach der korrekten Installation die grundlegenden Anforde-
rungen der europäischen Richtlinie hinsichtlich der „Bauprodukte" 89/106/
TABELLE 1 - Grundsätzliche Eigenschaften für die EG-Markierung (gemäß Tabelle ZA.1 der Norm EN 13241-1)
Grundsätzliche Merkmale
Wasserfestigkeit
Abgabe gefährlicher Substanzen
Widerstand gegenüber der Windkraft
Wärmefestigkeit
Wasserdurchlässigkeit
Sichere Öffnung für Tore mit vertikaler Öffnung
Definition der Geometrie der Glasteile
Mechanische Festigkeit und Stabilität
Bewegungskräfte für angetriebene Schließungen
Dauer der Wasserfestigkeit, der Wärmefestigkeit und der Luftdurchlässigkeit
* NPD = Nicht erklärte Leistung, wenn das Produkt keine Leistung bietet, zum Beispiel „Luftdurchlässigkeit", oder wenn die Anforderung nicht anwendbar ist, zum Beispiel „Definition
der Geometrie der Glasteile".
2 – Deutsch
EWG ein, was durch die zugehörige Norm EN 13241-1 gefordert und in der
Tabelle 1 angegeben ist; sowie die Vorschriften der europäischen Maschinen-
richtlinie 2006/42/EG.
Achtung! – Wenn der Schrankenheber für eine ausschließliche Fahrzeug-
durchquerung verwendet wird, würde der Anwendungsbereich der EN 13241-
1 ausgeschlossen; in diesem Fall könnte die Einhaltung einiger der Anforderun-
gen der Tabelle 1 nicht obligatorisch sein. Die Durchquerung kann als „aus-
schließlich für Fahrzeuge" betrachtet werden, wenn für die anderen Arten (zum
Beispiel Fußgänger) ein ausdrückliches Verbot vorliegt, zum Beispiel über kor-
rekte Hinweisschilder und wenn andere Arten nicht gefordert werden, ausrei-
chend Platz in der direkten Nähe ist.
• Freisetzung von gefährlichen Stoffen:
Das Produkt enthält und/oder setzt keine gefährlichen Stoffe frei, wie durch
Norm EN 13241-1 Punkt 4.2.9 und die Liste der Stoffe der Internet-Seite der
Europäischen Gemeinschaft festgesetzt wird*: http://europa.eu.int/comm/
enterprise/construction/internal/dangsub/dangmain_en.htm
(*) Last update: 17/03/2003
Besonderer Hinweis zur Garantie der Einhaltung der Anforderung – Es
ist grundsätzlich wichtig, dass auch die anderen in der Installation verwendeten
Materialien, zum Beispiel Stromkabel, mit dieser Anforderung übereinstimmen.
• Widerstandsfähigkeit gegen Windlast
In der Tabelle 1a ist die Widerstandsfähigkeit des mitgelieferten Schranken-
baums gegenüber dem Differentialdruck des Windes angegeben. Die Prüfun-
gen wurden mit dem Schrankenbaum mit einem Stoßschutzprofil ausgeführt;
weitere Zubehörteile könnten die ausgesetzte Oberfläche erhöhen und somit
die Widerstandsfähigkeit gegenüber der Windlast verringern.
• Sicheres Öffnen fu ̈ r Tore mit vertikaler Öffnung
Das Produkt ruft keine unkontrollierten Bewegungen oder den Fall des Schran-
kenbaums hervor, falls ein einzelner Bestandteil des Hänge- oder Ausgleichs-
systems defekt ist (Federn).
Besondere Hinweise zur Garantie der Einhaltung der Anforderungen:
- Die Installation bei genauer Befolgung aller Angaben in den Kapiteln „3 -
Installation" und „5 - Abnahme und Inbetriebsetzung" ausführen.
- Sicherstellen, dass ein Wartungsplan organisiert wird (zum Beispiel durch
Anwendung einer „Wartungswarnleuchte", die am Ausgang FLASH mit der
diesbezüglichen Funktion verbunden wird – siehe Tabelle 10); wobei alle Anga-
ben des Kapitels „Wartungsplan" streng befolgt werden.
• Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Das Produkt wurde entwickelt und gebaut, damit die angewendeten Kräfte, die
Aufstöße und der erlittene Verschleiß bei einer normalen Nutzung seine mecha-
nischen Leistungen nicht beschädigen oder beeinträchtigen.
Hinweis: Siehe Angaben in der Anforderung „Sicheres Öffnen für Tore mit ver-
tikaler Öffnung".
• Bedienungskräfte fu ̈ r automatische Schließeinrichtungen
Die durch den Schrankenbaum ausgeübten Betriebskräfte werden hinsichtlich
der Quetsch- und Aufstoßrisiken durch einer dieser drei Methoden geschützt:
1 Für einen Betrieb mit „Steuerung ohne Selbstrückhalt" (Todmann-
funktion): Wie in EN 12453:2000, Punkt 5.1.1.4. angegeben. In diesem Fall
muss der Steuerdruckknopf sichtbar an der Automatisierung angebracht
werden und wenn er für die Öffentlichkeit zugängig ist, darf er ihr nicht zum
Beispiel mit einem Schlüsseltaster zur Verfügung gestellt werden.
2 Für die „halbautomatische" Funktion: Durch die Einschränkung der Kräf-
te, wie in EN 12453:2000 angegeben wird (Punkt 5.1.1.5 und 5.1.3).
3 Für die „automatische" Funktion: Durch die Einschränkung der Kräfte,
wie in EN 12453:2000, Punkt 5.1.1.5 und 5.1.3 angegeben ist; in diesem Fall
muss mindestens ein Lichtschrankenpaar laut Abb. 1 installiert werden.
Spezifische Hinweise für die „halbautomatische" und „automatische"
Funktion: Die Typentests zur Prüfung der Effizienz der Kräfteeinschränkung
wurden mit der Krafteinstellung auf werkseitig eingestelltem Wert und der
Geschwindigkeitseinstellung auf werkseitig eingestelltem Wert ausgeführt, bei
nach Anleitung zusammengebautem Schrankenbaum und vorliegendem
„Stoßschutzprofil" über und unter dem Schrankenbaum und dem Zubehörteil
„Meldeleuchten" XBA4 im oberen Stoßschutzprofil.
Besonderer Hinweis zur Garantie der Einhaltung der Anforderung: Siehe
Angaben in der Anforderung „Sicheres Öffnen für Tore mit vertikaler Öffnung".
Punkt der Norm
4.4.2
4.2.9
4.4.3
4.4.5
4.4.6
4.2.8
4.2.5
4.2.3
4.3.3
4.4.7
Ergebnis
NPD*
Konform
Konform
NPD*
NPD*
Konform
NPD*
Konform
Konform
NPD*

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