8.4 Fundament für NB- und NBG-Pumpen
mit Grundrahmen
Dieser Abschnitt bezieht sich nur für 50-
Hinweis
Hz-Pumpen, da die 60-Hz-Pumpen nicht
mit Grundrahmen geliefert werden.
Es wird empfohlen, die Pumpe auf einem ebenen
und festen Betonfundament zu montieren. Das Fun-
dament muss so dimensioniert sein, dass eine
sichere Abstützung des gesamten Pumpenaggregats
dauerhaft gewährleistet ist. Zudem muss das Funda-
ment Schwingungen und die im ordnungsgemäßen
Betrieb auftretenden Kräfte und Stöße aufnehmen
können. Als Richtwert gilt, dass das Gewicht des
Fundaments das 1,5-fache des Pumpengewichts
betragen sollte.
Das Fundament sollte an allen vier Seiten mindes-
tens 100 mm länger als der Grundrahmen sein.
Siehe Abb. 13.
Abb. 13
Fundament, X = min. 100 mm
Die Mindesthöhe des Fundaments (h
wie folgt berechnet werden:
m
Pumpe
h
=
f
× B
L
f
Für die Dichte (δ) des Fundaments wird in der Regel
3
ein Wert von 2.200 kg/m
Setzen Sie die Pumpe auf das Fundament und
befestigen Sie die Pumpe dort. Der Grundrahmen
muss über seine gesamte Fläche gestützt werden.
Siehe Abb. 14.
Abb. 14
Richtige Fundamentaufstellung
) kann dann
f
× 1,5
× δ
f
Beton
angesetzt.
Abb. 15
Falsche Fundamentaufstellung
Abb. 16
Grundrahmen mit Gießbohrungen
Es ist äußerst wichtig, dass Sie vor der Installation
ein gutes Fundament für die Pumpe vorbereiten.
Bei NB- und NBG-Pumpen ist der Grundrahmen
standardmäßig für das Einbetonieren vorbereitet.
Die Ankerbolzen werden an den Grundrahmen
geschweißt.
Um die Übertragung von Schwingungen zu verhin-
dern, die durch das Drehen des Motors und die Strö-
mung des Fördermediums entstehen, müssen die
Grundrahmen der NB- und NBG-Pumpen mit 2-poli-
gen Motoren, die eine Leistung ≥ 55 kW aufweisen,
immer einbetoniert werden.
P2 kleiner oder
Polzahl
gleich 45 kW
Einbetonieren ist
2-polig
optional
4-polig
Einbetonieren ist optional
6-polig
Einbetonieren ist optional
Vorgehensweise
1. Vorbereiten des Fundaments
2. Ausrichten des Grundrahmens
3. Einbetonieren.
P2 größer oder
gleich 55 kW
Einbetonieren ist
zwingend
erforderlich
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