12. Prüfungen und Wartungen
Während des Gebrauchs werden Anschlagketten
Bedingungen ausgesetzt, welche ihre Sicherheit
beeinflussen können. Es ist deshalb notwendig, ihren
sicheren Gebrauchszustand durch Wartung, Prüfung
und Reparatur aufrecht zu erhalten.
Wartung: Anschlagketten sollen stets gereinigt, trocken
und gegen Korrosion geschützt, z.B. leicht eingeölt,
sein. Insbesondere bei Zubehör mit beweglichen Teilen
sollen Bolzen oder Lager geölt sein um sie vor
Korrosion, erhöhtem Verschleiß und Festfressen zu
schützen.
Prüfung vor dem ersten Gebrauch: Vor dem ersten
Gebrauch der Anschlagkette muss sichergestellt
werden, dass:
• Die Anschlagkette genau der Bestellung entspricht
• Die Kennzeichnungs- und Tragfähigkeitsangaben auf
der Anschlagkette mit den Angaben auf dem
Prüfzeugnis bzw. der Werksbescheinigung überein-
stimmen
• Ggf. alle Einzelheiten über die Anschlagkette in eine
Kettenkartei übertragen wurden
• Überprüfung, ob vorgeschriebene Kennzeichnung,
wie beispielsweise Tragfähigkeitsanhänger, vorhanden
sind
• Diese Anleitung für den richtigen Gebrauch von
Anschlagketten vorliegt und vom Personal gelesen
und verstanden wurde
Prüfung vor jedem Gebrauch
Der sichere Gebrauchszustand der Anschlagkette ist
visuell vor jedem Gebrauch durch den Anwender zu
prüfen. Es ist dabei auf offensichtliche Schäden oder
Benutzungserscheinungen zu achten. In jedem
Zweifelsfalle bzw. bei Vorliegen eines oder mehrerer
Ablegekriterien muss die Anschlagkette außer Betrieb
genommen und zur Überprüfung einer befähigten
Person übergeben werden.
Allgemeine Prüfungen
Die Anschlagkette ist in gereinigtem Zustand zu prüfen
– sie muss frei von Öl, Schmutz und Rost sein. Farbe ist
nur soweit zulässig als eine Bewertung des Zustandes
der Anschlagkette möglich ist. Ausgeschlossen sind bei
der Reinigung Verfahren, die Werkstoffversprödung,
Überhitzung, Werkstoffabtragung, etc. verursachen. Es
dürfen dabei keine Risse oder andere Mängel verdeckt
werden. Bei der Überprüfung ist für angemessene
Beleuchtung zu sorgen. Die Anschlagkette ist in ganzer
Länge zu untersuchen. Im Zweifelsfall ist sie dem
Hersteller zur Überprüfung zu schicken.
Anschlagketten 11/2019 / Änderungen vorbehalten!
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Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen
Außergewöhnliche Ereignisse – z.B. Unfälle, schlag-
artige Belastung, Überhitzung, Überlastung, Kollision,
Einfluss von Säuren und Chemie – beeinträchtigen die
Betriebssicherheit der Anschlagkette. Nach solchen
Fällen ist die Anschlagkette sofort außer Betrieb zu
nehmen und durch eine befähigte Person zu überprüfen.
Prüfung durch eine befähigte Person
Die Überprüfung durch eine befähigte Person in Überein-
stimmung mit nationalen gesetzlichen Regelungen ist in
regelmäßigen Abständen durchzuführen. Wenn diese
nichts anderes vorschreiben ist die Überprüfung
längstens im Abstand von 12 Monaten durchzuführen.
Bei häufigem Einsatz mit maximaler Tragfähigkeit oder
unter Bedingungen mit Einsatzbeschränkungen, bei
erhöhtem Verschleiß oder Korrosion ist dieser Zeitraum
so zu verkürzen, dass die Betriebstauglichkeit
sichergestellt ist. Die Prüfung beinhaltet eine Sicht- und
Funktionsprüfung. Die Prüfung ist zu dokumentieren und
vom Betreiber aufzubewahren. Nach längerer Lagerung
ist die Anschlagkette vor der ersten Inbetriebnahme
ebenfalls durch eine befähigte Person zu überprüfen,
wenn der regelmäßige Termin überschritten oder wenn
die Kette nicht ordnungsgemäß gelagert wurde.
Belastungsprüfung
Mindesten alle drei Jahre ist die Anschlagkette durch
eine befähigte Person einem Rissprüfungsverfahrens
– wie magnetische Rissprüfung oder Farbeindringver-
fahren zu unterziehen (in Österreich ist diese Prüfung
bereits nach zwei Jahren durchzuführen!). Im Anschluss
an diese Prüfung muss eine Sicht- und Funktions-
prüfung erfolgen. Bei häufigem Einsatz mit maximaler
Tragfähigkeit oder unter Bedingungen mit Einsatzbe-
schränkungen ist dieser Zeitraum so zu verkürzen, dass
die Betriebstauglichkeit sichergestellt ist. In Ausnahme-
fällen kann eine Belastungsprüfung mit dem zweifachen
Wert der Tragfähigkeit vorgenommen werden – Empfeh-
lung hierzu Rücksprache mit der Firma PFEIFER halten.
Ablegekriterien
Bei Auftreten folgender Mängel muss das Anschlag-
mittel sofort zur Instandsetzung außer Betrieb
genommen werden:
• Kennzeichnung zur Tragfähigkeit oder zum Identitäts-
nachweis des Anschlagmittels sind unleserlich oder
fehlen
• Verformungen an Aufhänge-, Ketten- oder anderen
Anschlagelementen (Abb. 12.1)
• Unzulässiger Verschleiß oder Dehnung an einem
Kettenglied liegt z. B. dann vor, wenn das Nennmaß
der inneren Länge um 5 % überschritten ist. Dies
entspricht einer äußeren Längung von 3 % (Abb. 12.2)