Anschlag In Mehrstrang-Kettengehängen; Symmetrische Belastung; Asymmetrische Belastung; Ausgleichswippe - Pfeifer GK 8 Manual Del Usuario

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  • MEXICANO, página 100
3.2 Anschlag in Mehrstrang-
Kettengehängen
Bei mehrsträngigen Kettengehängen sind Neigungs-
winkel kleiner als 15° zu vermeiden und größer als 60°
nicht zulässig. Wie viele Kettenstränge als tragend
eingestuft werden dürfen, ist für jeden Hebevorgang
von einer einer befähigten Person zu prüfen, um
Überlastungen auszuschließen.
Generell sind im Vierstrang-Gehänge drei bzw. je nach
Beschaffenheit der Last zwei tragende Kettenstränge
anzunehmen. Im Dreistrang-Gehänge gelten drei- bzw.
zwei Kettenstränge, je nach Beschaffenheit der Last als
tragend. Darüber hinaus kann die Art des Anschlages
Einfluss darauf haben, wie viele Kettenstränge belastet
werden dürfen. Beim Einsatz auf Mobilkranen gelten
generell nur zwei Kettenstränge als tragend. Diese Anga-
ben nur bei symmetrischer Belastung. Die EN 818-6
sowie die DGUV Regel 100-500 sind hier unter anderem
zu beachten sowie länderspezifisch geltende Bestim-
mungen. Bei unsymmetrischer Belastung muss wie im
Folgenden dargestellt eine Reduzierung der Tragfähigkeit
vorgenommen werden.

3.3 Symmetrische Belastung

Bei der Anwendung ist auf eine symmetrische Belastung
der Kettenstränge zu achten. Nur so kann gewährleistet
werden, dass das Gewicht der zu hebenden Last
gleichmäßig auf alle Kettenstränge verteilt wird. Die
Belastung kann als noch symmetrisch angesehen
werden, wenn alle nachfolgend aufgeführten Bedingun-
gen erfüllt sind:
• Die Last beträgt weniger als 80 % der gekenn-
zeichneten Tragfähigkeit
• Die Neigungswinkel aller Kettenstränge sind nicht
kleiner als 15°
• Die Neigungswinkel aller Kettenstränge sind gleich
bzw. unterscheiden sich max. um 15° voneinander
• Im Falle von drei- und viersträngigen Anschlagketten
weichen die einander entsprechenden Winkel in der
Anschlagebene max. 15° voneinander ab

3.4 Asymmetrische Belastung

Bei einer asymmetrischen Belastung der Kettenstränge
muss eine Tragfähigkeitsreduktion vorgenommen
werden. Im Zweifelsfall trägt hier nur ein Kettenstrang
das gesamte Gewicht der Last. Entsprechende Angaben
finden sich z.B. in den Tragfähigkeitstabellen auf Seite 4.
Beachten Sie hierzu auch die DGUV-Regel 100-500.

3.5 Ausgleichswippe

Die Verwendung einer Ausgleichswippe führt bei
symmetrischer Belastung der Kettenstränge im
Vierstrang-Gehänge dazu, dass alle vier Kettenstränge
als tragend gelten. Der Neigungswinkel der Wippe
darf 15° nicht überschreiten. Dies gilt nicht bei einer
unsymmetrischen Lastverteilung!
Abb. 3.5.1: Ausgleichswippe
3.6 Kettenverkürzung
Durch den Einsatz von Kettenverkürzern kann die
Kettenlänge variiert werden. Dies ist erforderlich, um
Ungleichmäßigkeiten bei der Anordnung von
Anschlagpunkten weitgehend auszugleichen, damit
die Last waagrecht und stabil gehoben wird. Dabei
wird die gewünschte Länge vom Anschlagpunkt bis
zum Verkürzungshaken eingestellt und anschließend
das nächstgelegene Kettenglied in den Schlitz des
Hakens eingehängt. Eventuell ist ein Nachkorrigieren
erforderlich.
ACHTUNG: Gefährliche Situation mit
drohenden Sachschäden, sofern sie
nicht vermieden wird.
Der Einsatz von Kettenverkürzern führt nicht zu einer
symmetrischen Lastverteilung!
Verkürzungen dürfen nur mit Verkürzungshaken bzw.
Klauen eingestellt werden. Auf die richtige Anwendung
beim Einkürzen und beim Lasttransport ist zu achten.
ACHTUNG: Eine Falsch-Anwendung kann
einen Lastabsturz zur Folge haben.
Vor jedem Hubvorgang die Lage der Kette im Ver-
kürzungselement kontrollieren.
Anschlagketten 11/2019 / Änderungen vorbehalten!
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