8.7.6 Reinigung der Brause und der Brausenhalterung
Einmal in der Woche die Brause und die Brausenhal-
terung reinigen und dazu wie folgt vorgehen:
• mit einem Schraubendre-
her die Schraube (1) lösen;
• die Brause (2) und die
Brausenhalterung (3) ab-
nehmen;
• die beiden Teile mit war-
mem Wasser abspülen;
• die Brause und die Brau-
senhalterung wieder in
ihrer ursprünglichen Po-
sition anbringen und alles
mit der Schraube festzie-
hen.
8.7.7 Reinigung der Dampf-/Autosteamerdüse
Einmal in der Woche die Dampf-/Autosteamerdüse
reinigen und dazu wie folgt vorgehen:
• die Düse entsprechend den Herstellerangaben in ein
Kännchen mit Wasser und Spezialreiniger tauchen;
• die Lösung mit dem Dampf aus der Düse erwärmen;
• die Düse mindestens 5 Minuten lang in der Lösung
lassen, damit der Reiniger durch die Abkühlung im
Inneren der Düse nach oben
steigen und wirken kann;
• den Vorgang 2- oder 3-mal
wiederholen, bis bei den nach-
folgenden Abgaben keine Milch-
reste mehr austreten.
BENUTZER-Handbuch
9.
ERSATZTEILE
Das Ersetzen von Bauteilen bzw. Teilen der Maschine
darf ausschließlich von einem vom Hersteller quali zier-
ten Techniker ausgeführt werden.
3
Der Benutzer ist in keinem Fall befugt, Arbeiten zum Ersetzen von
Bauteilen bzw. Teilen der Maschine auszuführen.
2
10.
AUSSERBETRIEBNAHME
K u r z z e i t i g e
10.1
1
Maschinenstandzeiten
Unter „kurzer Maschinenstandzeit" wird ein Zeitraum
von mehr als einer Arbeitswoche verstanden.
Im Fall der erneuten Aktivierung der Maschine nach
diesem Zeitraum muss vom Fachtechniker das Ersetzen des
gesamten in den Wasserkreisläufen enthaltenen Wassers
durchgeführt werden. Siehe hierzu Abs. 6.4 auf Seite 132.
Außerdem sind alle bei der regelmäßigen Wartung
vorgesehenen Vorgänge gem. Abs. 8.2 auf Seite 146
auszuführen.
Längere Maschinenstandzeiten
10.2
Unter "langer Maschinenstandzeit" wird ein Zeitraum
von mehr als 30 Arbeitstagen verstanden.
Zur Außerbetriebnahme der Maschine ist der Einsatz
des Fachtechnikers des Herstellers zu verlangen, da das
Gerät von der Strom- und Wasserversorgung getrennt
werden muss und alle Kreisläufe in seinem Inneren zu
leeren sind.
Die Wiederinbetriebnahme der Maschine nach die-
sem Zeitraum darf nur durch einen Fachtechniker des
Herstellers erfolgen.
Der Benutzer ist in keinem Fall befugt, die Arbeiten zur Außer-
betriebnahme und der Wiederinbetriebnahme der Maschine
auszuführen.
11.
ABBAU
Es wird empfohlen, den Abbau der Maschine vom
Fachtechniker des Herstellers durchführen zu lassen.
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272
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