WARTUNG
10.13 REINIGUNG DES RAUCHKANALS
Die Reinigung des Rauchkanals ist je nach Häufigkeit, mit der das Rauch-
abzugssystem der Anhäufung von Schmutz ausgesetzt ist, auszuführen,
aber auch IMMER zu Beginn der kalten Jahreszeit und stets dann, wenn
dies erforderlich erscheint.
Die Reinigung des Rauchkanals MUSS zumindest einmal jährlich vorge-
nommen werden.
l
Empfohlenes Reinigungsintervall: siehe den Punkt „
Programmierte
Wartung".
Vor Ausführung der Reinigung ist das Kapitel
■
nal" sorgfältig durchzulesen.
Zur Entsorgung der Asche siehe den Punkt
■
der
Asche".
a
Die Reinigung DARF nur von einem autorisierten Kun-
dendienst KLOVER oder von qualifiziertem Fachperso-
nal vorgenommen werden.
a
Darüber hinaus ist nach einem längeren Nichtgebrauch
vor dem Einschalten des Geräts sicherzustellen, dass
der Schornstein nicht verstopft ist. Eine unzureichende
Reinigung des Schornsteins kann die Funktionstüchtig-
keit des Geräts und der Gerätebauteile beeinträchtigen.
Rauchkanal mit „T"-Anschlussstück
Zur Reinigung des Rauchkanals mit „T"-Anschlussstück ist folgenderma-
ßen vorzugehen:
- Den Verschluss des „T"-Anschlussstücks abnehmen und die Rauchka-
nalabschnitte reinigen.
CS.ST90.IST-1_DE_Rev. 0.0_07-23
10.14 ENTSORGUNG DER ASCHE
Die Asche, die bei der Verbrennung von (unbehandeltem) Naturholz ent-
steht, kann als Düngemittel für Pflanzen verwendet werden; dabei sollte
der Richtwert von 2,6 kg/10 m
a
Die Asche ist in einen Behälter aus Metall mit dicht
schließendem Deckel einzufüllen. Bis zum vollständi-
gen Erlöschen der Glut ist der geschlossene Behälter
an einer Stelle ohne brennbaren Untergrund und mit
ausreichendem Sicherheitsabstand zu brennbaren Ma-
„Rauchka-
terialien anzuordnen.
Erst nach dem vollständigen Erlöschen der Glut kann
■
„Entsorgung
die Asche zu den biologisch abbaubaren Abfällen gege-
ben werden; hierbei sicherstellen, dass sich keine anor-
ganischen Materialien darin befinden.
d
Auf keinen Fall noch glühende Asche in den Abfallbe-
hälter einfüllen.
Abb. 27
pro Jahr nicht überschritten werden.
2
DE
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