ENDE DER LEBENSDAUER DES GERÄTS
Das Symbol an der Seite zeigt an, dass das Gerät auf Grundlage der Richtlinie
2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, abgekürzt WEEE-Richtlinie
(Waste from Electrical and Electronic Equipment), auf keinen Fall über den
Hausmüll entsorgt werden darf. Es besteht die Pflicht, das Gerät zu einem
spezialisierten Zentrum für die getrennte Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen
und Sondermüll gemäß WEEE-Richtlinie zu bringen. Bei Kauf eines neuen Geräts kann dies
auch an den Händler Vertretung zurückgegeben werden. Das Gesetz sieht Strafen vor für
jeden, der WEEE-Abfall frei in die Umwelt abgibt. Bei freier Abgabe in die Umwelt oder bei
unsachgemäßem Gebrauch kann WEEE-Abfall Stoffe freisetzen, die gefährlich für die Umwelt
selbst und die Gesundheit des Menschen sind.
ENTSORGUNG DER BATTERIE
Das Gerät ist mit einer Elektronikkarte ausgerüstet, die eine Lithiumbatterie umfasst (siehe 1,
Abb. 2) Sie muss daher am Ende der Lebensdauer von geschultem Fachpersonal für die
Demontage des Geräts entfernt werden.
GEBRAUCHSANLEITUNG
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ABB. 2
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