1.4. Fleischabhängung
Die Fleischabhängungen sind höchstens für den Transport der Nutz- last des
Sattelanhängers vorgesehen. Die transportierte Ladung muss auf die gesamte
Abhängung verteilt sein. Die maximale
gleichmäßig
verteilte
Träger entspricht 5 Tonnen.
Die Haken müssen bei der Beladung
verriegelt sein, um ein Verrücken der
Ladung zu verhindern.
2. Fahrgestell
2.1. Heckklappen
Die
Verwendung
Bedienungsanleitung des Herstellers erfolgen, in der unter anderem
gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrollen festgelegt sind.
2.2. Palettenraum
Dieser ist zum Transport der leeren Paletten und, je nach Fall, für 1 bis 2
Reserveräder konzipiert.
Der Palettenraum kann eine maximale verteilte Ladung von 800 kg aufnehmen.
2.3. Werkzeugkoffer
Die Zuladung des Werkzeugkoffers darf 80 kg nicht überschreiten und darf den
Koffer nicht beschädigen. Deshalb müssen die Werkzeuge sachgemäß befestigt
werden.
2.4. Reserveradaufhängung
Die Aufhängungen wurden zum Transport von 1 oder 2 Ersatzreifen für
Sattelanhänger oder/und Zugmaschine konzipiert.
Bei einer längsseitigen Halterung der Ersatzreifen denken Sie bitte daran, die
Verbindung der Kennzeichenbeleuchtung zu lösen, wenn Sie das Aluminiumschild
heben, um an die Ersatzreifen zu gelangen.
Anschließend vergessen Sie bitte nicht, den Anschluss wieder herzustellen.
Ladung
pro
der
Hebeladeklappen
muss
unter
Beachtung
SR/Ausgabe vom 1. September 2004
der
die
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