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GASPARDO M Empleo Y Mantenimiento página 49

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1.0 VORWORT
Dieses Heft beschreibt die Betriebs- und Wartungsanleitungen.
Das vorliegende Heft ist integrierender Teil des Produkts und
muß während der Gesamtlebensdauer der Maschine zwecks
Ratnahme sicher aufbewahrt werden.
Der Kunde hat das Personal bezüglich der Unfallgefahr, der für
die
Sicherheit
des
Schutzvorrichtungen, der durch den Schallpegel der Maschine
entstehenden Gefahren sowie bezüglich der von den
internationalen Richtlinien und dem Gesetzgeber des Landes,
in dem die Maschine eingesetzt wird, vorgesehenen allgemeinen
Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten. Auf jeden Fall darf
die Maschine nur von qualifiziertem Personal verwendet werden,
das die in dem vorliegenden Handbuch enthaltenen technischen
Anleitungen und Unfallverhütungsvorschriften genau zu befolgen
hat. Es ist Aufgabe des Anwenders dafür Sorge zu tragen, dass
die Maschine nur unter derartigen Bedingungen eingesetzt wird,
dass die Sicherheit von Personen, Tieren und Sachen
gewährleistet ist.
Das Produkt entspricht den folgenden EG-Normen:
- 98/37 EG Maschinenrichtlinie, die die Richtlinien 89/392 EG,
91/368 EG, 94/44 EG und 93/68 EG ersetzt und einschließt.
- 89/336 EG (betreffend die Harmonisierung der Gesetzgebung
der Mitgliedsstaaten bezüglich des Elektromaterials, das für
den Einsatz innerhalb gewisser Spannungsgrenzen
vorgesehen ist).
Zum Anpassen der Maschine wurden folgende Normen
angewandt:
- EN 292-1:1992 (Sicherheit der Maschine) Grundlegende
Konzepte, allgemeine Entwicklungsprinzipien. Begriffe,
grundlegende Methodik.
- EN 292-1 A/1:1992
- EN 292-2:1992 (Sicherheit der Maschine) Grundlegende
Konzepte, allgemeine Entwicklungsprinzipien. Technische
Spezifikationen und Prinzipien.
- EN 294:1993 (Sicherheit der Maschine) Sicherheitsabstand,
damit die oberen Gliedmaßen nicht in gefährliche Bereiche
gelangen
- EN
982:1997
(Sicherheit
Sicherheitsvoraussetzungen bezüglich Systemen und deren
Komponenten für ölhydraulische und pneumatische Antriebe.
- EN 1553:1999 (Landwirtschaftsmaschinen) Selbstfahrende,
geschleppte,
halbgeschleppte
Landwirtschaftsmaschinen
Sicherheitsanforderungen.
- pr EN 144045 (Sämaschinen - Sicherheit) Unterlage CEN/TC
144 WG 3 Nr.347 - Ausgabe Mai 2000.
cod. 19501113
ACHTUNG
Bedieners
vorgesehenen
der
Maschine)
oder
gefahrene
-
Allgemeine
1.1 BESCHREIBUNG DER SÄMASCHINE
Dieses landwirtschaftliche Gerät, kann nur dann arbeiten, wenn
es zusammen mit einem Schlepper mit Kraftheber und
universeller Dreipunktauffhängung verwendet wird. Die
Sämaschine auch als Kombination mit anderen Geráten zur
Boden-bearbeitung (Eggen, Fräsen usw.)
Sie eignet sich zum Aussäen von Getreide wie: Weizen, Gerste,
Korn, Hafer, Reis.
Für Futterpflanzen und feines Saatgut: Raps, Klee, Saatluzerne,
Loch.
Für grobes Saatgut: Soja, Erbsen.
Das Saatgut wird mittels Organen zur Furchenziehung,
Häckselschneide, einfache Scheibe oder doppelte Scheibe in
das Erdreich abgelagert. Die Verteilung ist gleichmäßig bei jeder
Reihe und erfolgt über eine gezahnte Walze. Die zu verteilende
Menge wird mittels eines Nockenreglers (Getriebe), der durch
die beiden über Haftung bewegten Räder angetrieben wird,
geregelt. Die Ausleger der Organe zur Furchenziehung sind
voneinander unabhängig und verfügen über einen breiten
Schwingungsradius, was ein perfektes Anpassen an die
gegebenen Bodenverhältnisse möglich macht.
Die Sämaschine ist auss-chließlich für den angeführten Betrieb
zu verwenden.
Jeder andere Gebrauch, der von den hier beschriebenen
Anleitungen abweicht, kann die Maschine beschädigen und
stellt für den Verbraucher grosse Gefahr dar.
Die richtige Betriebsweise des Geräts hängt vom korrekten
Gebrauch und der regelmässigen Wartung ab.
Das hier beschriebenen Anleitungen müssen daher zur
Verhütung jeder Art von Störung, die den richtigen Betrieb und die
Lebensdauer der Maschine beeinschränken kännte, absolut
beachtet werden. Bei Nicht-Beachtung dieser Bestimmungen
und im Fall von Nachlässigkeit lehnt der Hersteller jegliche
Haftung ab. Der Hersteller steht auf jeden Fall für sofortige und
sorgfältige technische Beihilfe und für alles, was zum Erreichen
der besten Betriebsweise und Höchstleistung des Geräts
beitragen kann kann, zur vollen Verfügung.
g
DEUTSCH
ACHTUNG
49

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