VERFAHREN ZUR WARTUNGSSICHERUNG (LOCKOUT/TAGOUT) FÜR DIE HEBEBÜHNE
Zweck
Dieses Verfahren legt die Mindestanforderungen für die Verriegelung der Energieversorgung fest, die
während des Betriebs der Hebebühne zwecks Reparaturen oder Wartung eine Verletzungsgefahr für das
Personal darstellt. Alle Mitarbeiter müssen dieses Verfahren zwingend befolgen.
Verantwortung
Die Verantwortung für die Befolgung dieses Verfahrens liegt bei allen Mitarbeitern sowie den
Wartungstechnikern von Drittunternehmen (autorisierte Installateure von Hebebühnen, Auftragnehmer
etc.). Alle Mitarbeiter müssen vom Eigentümer/Leiter der Einrichtung in die Bedeutung des Verfahrens zur
Wartungssicherung eingewiesen werden. Auch neu eingestellte oder versetzte Mitarbeiter sowie externe
Wartungstechniker müssen vom Eigentümer/Leiter (oder einer befugten Person) in den Zweck und die
Verwendung des Wartungssicherungsverfahren eingewiesen werden.
Vorbereitung
Die für die Wartungssicherung autorisierten Mitarbeiter müssen gewährleisten, dass die passende
Trennvorrichtung (Schutzschalter, Sicherung, Trennschalter etc.) für die Verriegelung der
Energieversorgung der Hebebühne identifiziert ist. Analoge Vorrichtungen für weitere Ausrüstung
können in der Nähe der jeweiligen Trennvorrichtung vorgesehen werden. Wenn Zweifel in Bezug auf
diese Vorrichtung bestehen, bitte den Werkstattleiter hinzuziehen. Vor allen Arbeiten sicherstellen,
dass die Autorisierung für die Durchführung der Wartungssicherung vorliegt.
Abfolge des Wartungssicherungsverfahrens
1)
Alle einbezogenen Mitarbeiter darüber informieren, dass das Wartungssicherungsverfahren
durchgeführt wird, und auch den Grund angeben.
2)
Die betreffende Hebebühne räumen. Die Hebebühne ausschalten und sicherstellen, dass der
Trennschalter, sofern an der Hebebühne vorhanden, ausgeschaltet („OFF") ist.
3)
Das für das Wartungssicherungsverfahren autorisierte Personal betätigt die Haupttrennvorrichtung
zur Trennung der Versorgung für die Hebebühne.
• Wenn die Trennvorrichtung über ein Vorhängeschloss verfügt, muss die autorisierte Person
das vorgesehene Vorhängeschloss an der Vorrichtung anbringen, um ein unbeabsichtigtes
Wiedereinschalten zu verhindern. Darüber hinaus muss ein farbiges und gut zu erkennendes
Kennzeichnungsschild mit dem Namen der Person (und einer Größe von mindestens 3" x 6")
angebracht werden, das darauf hinweist, die Vorrichtung nicht zu betätigen und das Schild nicht zu
entfernen.
• Wenn die Trennvorrichtung ein Trennschalter ohne Vorhängeschloss oder eine Sicherung ist, eine
„Attrappe" als Trennvorrichtung anbringen und mit einem wie oben beschriebenen Schild versehen.
4)
Versuchen, die Hebebühne zu bedienen, um sicherzustellen, dass die Wartungssicherung
ordnungsgemäß funktioniert. Alle Schalter müssen anschließend wieder ausgeschaltet („OFF")
werden.
5)
Die Ausrüstung ist damit ausgeschaltet und gesichert und kann gewartet oder repariert werden.
Erneute Inbetriebnahme der Ausrüstung
1)
Sicherstellen, dass alle Arbeiten an der Hebebühne abgeschlossen wurden und keine Werkzeuge,
Fahrzeuge und Personen im Bereich vorhanden sind.
2)
Die autorisierte Person kann nun die Verriegelung (oder die Attrappe) und das Schild entfernen und
die Trennvorrichtung aktivieren, damit die Hebebühne wieder in Betrieb genommen werden kann.
36
0496-M004-0