Teilnahme am Straßenverkehr
29) Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sind die
Bestimmungen der Straßen-verkehrsordnung zu beachten,
die in dem jeweiligen Land gelten.
30) Eventuelle Zubehörteile für den Transport müssen geeignet
gekennzeichnet sein und mit Schutzvorrichtungen
ausgerüstet sein.
31) Es ist genau zu beachten, daß Straßenlage, Lenk- und
Bremswirkung eventuell auch stark durch eine getragene
oder geschleppte Maschine beeinträchtigt werden können.
32) In Kurven ist Vorsicht geboten, da durch die geänderte Lage
des Schwerpunkts mit oder ohne Ausrüstung eine Fliehkraft
entsteht. Gleichermaßen ist Vorsicht auf abschüssigen
Straßen und an Gefällen geboten.
33) Beim Transport müssen die Ketten der seitlichen
Schlepperhebearme eingestellt und befestigt werden;
prüfen, daß die Abdeckungen der Saatgut- und
Düngerbehälter gut verschlossen sind. Den Schalthebel
der hydraulischen Hubvorrichtung in die blockierte Stellung
bringen; die Säelements einhängen die Anleitungen genau
zu befolgen (pag.97).
34) Vor dem Befahren von Straßen sind die Behälter zu
entleeren.
35) Fortbewegungen ausserhalb des Arbeitsbereichs dürfen
nur erfolgen, wenn das Gerät sich in der Transportposition
befindet.
36) Der Hersteller liefert auf Anfrage Ausrüstungen und Tabellen
zur Kennzeichnung des Raumbedarfs.
37) Wenn die geschleppten oder an dem Schlepper
angebrachten Ausrüstungen und Geräte die Sichtbarkeit der
Signalisierungs- und Beleuchtungsvorrichtungen des
Schleppers verdecken, müssen diese Vorrichtungen auch
an den Ausrüstungen angebracht werden, wobei die
Vorschriften der im jeweiligen Anwendungsland geltenden
Straßenverkehr-sordnung zu beachten sind. Beim Gebrauch
ist zu kontrollieren, daß die Anlange einwandfrei funktioniert.
Gelenkwelle
38) Die angeschlossene Ausrüstung kann nur gesteuert
werden,
wenn
Überbelastungssicherheits- und Schutzvorrichtungen
versehen ist und wenn diese mit der speziellen Kette
befestigt sind.
39) Ausschließlich
die
Kardanwelle benutzen.
40) Ein- und Ausbau der Kardanwelle muß
abgestelltem Motor erfolgen.
41) Stets auf die richtige Montage und die Sicherheit der
Kardanwelle achten.
42) Die Drehung des Kardanwellenschutzes mittels der
mitgelieferten Kette verhindern.
43) Stets auf den Kardanwellenschutz achten, sowohl in
Transport- als in Arbeitsposition.
44) Den Kardanwellenschutz oft und regelmäßig prüfen; dieser
muß immer in einwandfreiem Zustand sein.
45) Vor dem Einschalten der Zapfwelle muß die Solldrehzahl
erreicht sein. Sicherstellen, daß die Drehzahl mit der
Drehzahl übereinstimmt, die auf dem an der Maschine
angebrachten Aufkleber angegeben ist.
46) Vor dem Einschalten der Zapfwelle ist sicherzustellen, daß
sich weder Personen noch Tiere im Wirkungskreis aufhalten
und daß die eingestellte Drehzahl der Solldrehzahl
entspricht. Nie die vorgesehene Höchstdrehzahl
überschreiten.
47) Auf die sich drehende Gelenkwelle achten.
48) Die Zapfwelle nicht bei abgestelltem Motor oder gleichzeitig
mit den Rädern einschalten.
49) Die Zapfwelle immer ausschalten, wenn die Kardanwelle
einen zu großen Winkel einnimmt (nie über 10 Grad – Abb.
6) und wenn sie nicht gebraucht wird.
cod. G19502812
GEBRAUCH UND WARTUNG
ihre
Kardanwelle
vom
Hersteller
vorgesehene
immer bei
50) Die Kardanwelle nur reinigen und fetten, wenn die Zapfwelle
ausgeschaltet ist, der Motor stillsteht, die Feststellbremse
gezogen und der Zündschlüssel herausgezogen ist.
51) Die Kardanwelle in ihre spezielle Halterung legen, wenn
sie nicht verwendet wird.
52) Nach
Zapfwellenanschluß wieder mit dem Stutzen verschliessen.
Sicherheitsmaßnahmen bezüglich des Hydrauliksystems
53) Beim Anschließen der Hydraulikschläuche an die
Hydraulikanlage des Schleppers ist darauf zu achten, dass
die Hydraulikanlagen der Ausrüstung und des Schleppers
nicht unter Druck stehen.
54) Bei funktionalen Verbindungen hydraulischer Art zwischen
Schlepper und Ausrüstung müssen Buchsen und Stecker
mit verschiedenen Farben gekennzeichnet werden, damit
ein falscher Anschluss ausgeschlossen wird. Beim
Vertauschen von Anschlüssen besteht Unfallgefahr.
55) Die Hydraulikanlage steht unter hohem Druck. Aufgrund der
Unfallgefahr sind bei der Suche nach Leckagen geeignete
Geräte zu verwenden.
56) Die Suchverluste mit den Fingern oder den Händen nicht nie
durchführen. Die Flüssigkeiten, die von den Bohrungen
herausnehmen, können nicht sichtbar fast sein.
57) Beim
Transport
Hydraulikverbindungen zwischen Ausrüstung und Schlepper
zu trennen und an der speziellen Halterung zu befestigen.
58) Auf keinen Fall Pflanzenöl verwenden, da in diesem Fall eine
Beschädigung
ausgeschlossen werden kann.
59) Der Betriebsdruck der öldynamischen Anlage muss
zwischen 100 bar und 180 bar liegen.
60) Der vorgeschriebene Druck der öldynamischen Anlage darf
nie überschritten.
61) Den korrekten Anschluss der Schnellanschlüsse überprüfen,
da Beschädigungen an den Bauteilen der Anlage auftreten
könnten.
62) Das Austreten von unter hohem Druck stehendem Öl kann
zu Hautverletzungen mit der Gefahr schwerer Infektionen
mit
führen. In diesem Fall ist sofort ein Arzt aufzusuchen. Wenn
das Öl mit chirurgischen Mitteln nicht schnell entfernt wird,
kann stattfinden ernste Allergien und/oder Infektion. Aus
diesem Grund ist es strengstens verboten, öldynamische
Komponenten in der Schlepperkabine zu installieren. Alle
Komponenten der Anlage sind sorgfältig anzubringen, um
eine Beschädigung bei der Anwendung der Ausrüstung zu
vermeiden.
63) Falls von der Teilnahme auf der Hydraulikanlage, den
hydrostatischen Druck leeren, der alle hydraulischen
Kommandos in allen Positionen einige Male, trägt den Motor
nachher ausgelöscht zu haben.
fig. 6
g
dem
Ausbau
der
auf
der
der
Zylinderdichtungen
DEUTSCH
Kardanwelle
den
Straße
sind
die
nicht
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