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HINWEISE ZU VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Die Verschrottung und Entsorgung der Maschine ist einzig und allein Aufgabe des Besitzers,
der unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen bezüglich der Sicherheit und dem
Umweltschutz in seinem Land vorgehen muss.
Die Zerlegung und Entsorgung kann auch Drittpersonen anvertraut werden, wenn man auf
Unternehmen zurückgreift, die zur Rückgewinnung und Beseitigung der betreffenden
Materialien berechtigt sind.
HINWEIS: immer und auf jeden Fall die geltenden Bestimmungen des Landes
einhalten, in dem die Entsorgung des Materials durchgeführt wird, gegebenenfalls
auch die Entsorgungsmeldung veranlassen.
!
ACHTUNG: Alle Demontagearbeiten für die Verschrottung müssen bei
stillstehender und spannungsloser Maschine erfolgen.
den gesamten elektrischen Apparat herausnehmen;
die Speicher der elektronischen Karten trennen;
das Maschinengestell über zugelassene Unternehmen verschrotten lassen;
ACHTUNG: Das Verwahrlosen der Maschine in zugänglichen Bereichen bildet für
!
Personen und Tiere eine schwere Gefahr.
Die Haftung für Schäden an Personen oder Tieren fällt immer auf den Besitzer zurück.
Das Gerät ist im Rahmen der EG-Richtlinie 2002/96/EG inbegriffen,
nach der, dieses Produkt getrennt von den anderen Abfällen entsorgt
werden muss. Um mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt
und die Gesundheit zu vermeiden, das Produkt getrennt von den
anderen Abfällen sammeln. Das trägt zur umweltverträglichen
Wiederverwertung des Altgeräts bei.
Für weitere Infos um die Abfallsammlung, bitte sich an das Stadtverwaltungsbüro oder an
den Verkäufer wenden
BENUTZERINFORMATION
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