Abb 6
Abb 7
Die Verkleidung der Möbel muss mit hitzebeständigem Kleber
(100°C) behandelt werden, da sich sonst Form und Farbe
aufgrund der geringeren Hitzebeständigkeit verändern können.
Idealerweise sollte das Gerät ohne Säulenmöbel oder Wände auf
beiden Seiten aufgestellt werden (Abb.8-A). Säulenmöbel oder
Wände dürfen nur auf einer Seite des Geräts aufgestellt werden
(Abb.8-B und Abb.8-C). Auf keinen Fall dürfen zum Schutz vor
Brandgefahr auf beiden Seiten Möbel oder Wände höher als das
Gerät angebracht werden (Abb.7-D). Dekorationen aus Holz
sind nicht erlaubt.
Abb 8A
Abb 8B
Abb 8C
Abb 8D
DE
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