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BEDIENUNGSANLEITUNG
GARANTIE
Hersteller gewährt auf dieses Fahrrad eine Garantie 24 Monate ab dem Verkaufsdatum an den
Verbraucher.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Der Garantiezeitraum verlängert sich um die Zeit der Ausführung einer Garantiereparatur. Während
der Garantiezeit werden alle durch fehlerhaftes Material, fehlerhafte Arbeit und Montage verursachten
Mängel unentgeltlich beseitigt.
DIE GARANTIE BEZIEHT SICH NICHT AUF FOLGENDE MÄNGEL:
• vom Benutzer verschuldete Mängel, Beschädigung des Erzeugnisses durch nicht fachgerechtes
Zusammenstellen (z.b. ungenügendes Einschieben der Sattelstütze in das Rohr des Rahmens sowie
des Vorbaus in der Gabel, ungenügendes festziehen der Pedale der Kurbeln), falsche Verwendung
und Vernachlässigung der Sorgfalt gegenüber dem Fahhrad (z.B. nicht genügend festgezogende
Kurbelgarnituren an das Innenlager, ungeeignete Lagerung), Beschädigungen, verursacht durch
Unfälle, unsachgemäße Reparatur, falsche Wartung des Fahrrades, Beschädigungen, hervorgerufen
durch Austausch von Komponenten, welche nicht kompatibel mit der gegebenen Ausstattung des
Fahrrades sind, technische Eingriffe am Fahrradrahmen;
• normale Abnützung der Gummiteile des Fahrrades (z.B. Reifen, Schläuche, Bremsgummis)
• mechanische Beschädigungen, durch Abnützung bei normalem Betrieb des Fahrrades (z.B.
Lackschäden).
Bei folgenden Mängeln und Teilen besteht kein Garantieanspruch:
Verschleißteile- die einem natürlichen nutzungsbedingten Verschleiß unterliegen - Teile,
Komponenten, Baugruppen und Federelemente des Fahrrads (Dichtungen, Buchsen usw.) sind bei
unsachgemäßem Gebrauch oder bei Einsätzen mit Wettkampfcharakter von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
Mechanische Abnutzungen die auf normalem Verschleiß während der Nutzung beruhen (z.B.
verschleiß der Kette, Ritzeln, Handgriffe, Bremsbeläge, Lackkratzer usw.)
Abnorme Belastung, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Verwendung und Missbrauch, Schäden infolge
von Unfällen oder Kollisionen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Funktion aller Teile des Fahrrades zu kontrollieren. Der Hersteller
ist nicht verantwortlich für jegliche Verletzungen, Schäden oder Versagen, welche durch fehlerhaftes
Zusammenstellen oder falsche Wartung nach dem Ausliefern des Fahrrades, d.h. durch ungenügenden
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Vorverkaufssevice beim Verkäufer verschuldet worden sind.
Die Garantieurkunde ist Zubehör zum Erzeugnis mit der entsprechenden Herstellungsnummer. Bewahren
Sie deshalb die Garantieurkunde in eigenem Interesse gut auf.
VERLÄNGERTE GARANTIE FÜR FAHRRADRAHMEN
Die Firma KELLYS BICYCLES s.r.o. gewährleistet für den Rahmen des gekauften Fahrrads nach dem
Verlauf der gesetzlich gegebenen 24-monatigen Garantiefrist eine verlängerte Garantie für den
Erstbesitzer, angeführt in diesem Garantieschein für den Zeitraum von weiteren 36 Monaten, jedoch
höchstens bis zu 60 Monaten vom Erwerbstag des Fahrrads vom Erstbesitzer, angeführt in diesem
Garantieschein (weiter nur „verlängerte Garantie"), und dies unter folgenden Bedingungen:
• Beim Erstbesitzer angeführt in diesem Garantieschein muss es sich um eine natürliche Person
handeln, welche das Fahrrad für seinen persönlichen Erholungsbedarf (nicht zum Zweck des
Unternehmens, oder anderer Verdiensttätigkeiten oder Rennbedarfs) gekauft hat und das Fahrrad
für seinen persönlichen Erholungsbedarf nutzt; diese verlängerte Garantie ist unübertragbar auf
eine weitere Person – falls der Erstbesitzer des Fahrrads die Eigentumsrechte zum Fahrrad auf eine
weitere Person überträgt, erlöscht somit die verlängerte Garantie,
• Das Fahrrad wird im System der Firma KELLYS BICYCLES s.r.o. auf der Webseite www. kellysbike.com
bis zu 60 Tagen vom Erwerb registriert und die registrierten Daten werden mit den Daten auf dem
Garantieschein des Fahrrads übereinstimmen,
• Der Erstbesitzer legt bei der Reklamation ein korrekt ausgefülltes Original des Garantiescheins und
das Originalbeleg über den Fahrraderwerb vor,
• Das Fahrrad wird während der gesamten Garantiefrist einschließlich der verlängerten Garantiefrist
regelmäßigen jährlichen technischen Kontrollen in einer Fachwerkstatt unterzogen, mit Vermerk
über diese Kontrollen im Garantieschein, wobei die erste Garantiekontrolle nach 100 km
durchgeführt werden muss. Die Kosten für Komponenten, welche der gängigen Abnützung bei
der Fahrradnutzung unterliegen und bei der Garantiekontrolle ausgetauscht werden müssen und
die Servicearbeiten damit verbunden, trägt der Käufer (Erstbesitzer),
• Das vorgelegte Fahrrad zur Reklamation muss in unveränderter Farbkombination sein und
der reklamierte Rahmen darf nicht zum Zweck der Reklamation selbstständig (demontiert)
vorgelegt werden. Die Komponenten oder Komponentenaufstellungen, falls diese während
der Fahrradnutzung geändert werden, müssen in Übereinstimmung mit der ursprünglichen
Fahrradspezifikation sein,
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