SICK LE20 Instrucciones De Operación página 30

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Kapitel 6
ACHTUNG
30
© SICK AG • Industrial Safety Systems • Deutschland • Alle Rechte vorbehalten
Inbetriebnahme
6.3
Prüfungen LE 20
Folgende Punkte sind zu beachten, um die bestimmungsgemäße
Verwendung sicherzustellen:
Die Montage und der elektrische Anschluss dürfen nur von
sachkundigem Personal ausgeführt werden.
Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und
Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des zu
überprüfenden kraftbetriebenen Arbeitsmittels hat und mit den
einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhü-
tungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln
der Technik (z. B. DI N-Normen, VDE- Bestimmungen, technischen
Regeln anderer EG- Mitgliedstaaten) so weit vertraut ist, dass er
den arbeitssicheren Zustand des kraftbetriebenen Arbeitsmittels
beurteilen kann. Dies sind in der Regel Sachkundige der Hersteller
der Berührungslos Wirkenden Schutzeinrichtung (BWS) oder auch
solche Personen, die beim Hersteller der BWS entsprechend
ausgebildet, überwiegend mit Prüfungen von BWS beschäftigt und
vom Betreiber der BWS beauftragt sind.
Anbringen eines Hinweisschildes an der Maschine
Vor der Erstinbetriebnahme muss ein Hinweisschild an der
Maschine angebracht werden, das auf die Notwendigkeit
regelmäßiger Prüfungen hinweist.
1. Prüfung vor der Erstinbetriebnahme der Schutzeinrichtung der
Maschine durch Sachkundige:
– Die Prüfung vor der Erstinbetriebnahme dient dazu, die in den
nationalen/internationalen Vorschriften insbesondere der
Maschinen- oder Arbeitsmittelbenutzerrichtlinie geforderten
Sicherheitsanforderungen zu bestätigen (EG-Konformitäts-
erklärung).
– Prüfung der Wirksamkeit der Schutzeinrichtung an der
Maschine in allen an der Maschine einstellbaren Betriebsarten.
– Das Bedienpersonal der mit der Schutzeinrichtung gesicherten
Maschine muss vor Aufnahme der Arbeit durch Sachkundige
des Maschinenbetreibers eingewiesen werden. Die Unterwei-
sung obliegt der Verantwortung des Maschinenbetreibers.
2. Regelmäßige Prüfung der Schutzeinrichtung durch Sachkundige:
– Prüfung entsprechend den national gültigen Vorschriften in den
darin enthaltenen Fristen. Diese Prüfungen dienen der
Betriebsanleitung
Sicherheits-Auswerteeinheit LE 20
8 008 685/Q913/2007-05-21

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