Wichtig
Keine entzündlichen Gegenstände oder Materialien in der Nähe des Geräts aufbewahren.
– Keine Bleche mit Flüssigkeiten oder Speisen, die sich beim Garen verfl üssigen können, in Ein-
satzebenen des Ofens schieben, die nicht die Sichtkontrolle des Inhalts der Bleche erlauben,
da andernfalls die Gefahr von Verbrühungen beim Herausnehmen der Bleche besteht.
– Keine Backformen und/oder Lebensmittel auf der externen Oberfl äche des Ofens lassen oder
abstellen.
– Nicht die auf der externen Oberfl äche des Ofens vorhandenen Rauchablassrohre behindern.
Wichtig
Installationen und/oder Reparaturen, die von nicht autorisiertem Personal oder mit nicht
originalen Ersatzteilen ausgeführt werden, sowie jegliche nicht vom Hersteller geneh-
migte technische Veränderungen führen zum Erlöschen der Garantie und zur Aufhebung
der Verantwortung für Schäden von Seiten des Herstellers.
ANLEITUNGEN UND SICHERHEITSANWEISUN GEN FÜR DIE ELEKTRISCHE AUSRÜSTUNG
– Die elektrische Ausrüstung wurde nach Maßgabe der geltenden einschlägigen Bestimmungen
projektiert und konstruiert. Die Bestimmungen ziehen die Betriebsbedingungen auf Grundlage
der jeweiligen Umgebung in Betrachte.
– Die Liste führt die Bedingungen auf, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der elektrischen
Ausrüstung erfüllt sein müssen.
– Die Umgebungstemperatur muss zwischen 5°C und 40°C betragen.
– Die relative Feuchte muss zwischen 50% (bei 40°C) und 90% (bei 20°C) betragen.
– Die Installationsumgebung darf keine Quelle elektromagnetischer Störungen und Strah-
lungen (Röntgenstrahlen, Laserstrahlen usw.) sein.
– Die Umgebung darf keine Bereiche mit Konzentrationen explosionsfähiger Gase oder
Stäube und/oder mit Brandgefahr aufweisen.
– Die zur Produktionstätigkeit und zur Wartung verwendeten Produkte und Materialien dür-
fen keine kontaminierenden und korrosiven Stoff e (Säuren, chemische Substanzen, Salze
usw.) enthalten und dürfen nicht mit den elektrischen Komponenten in Kontakt kommen
und/oder in sie eindringen.
– Während des Transports und der Lagerung muss die Umgebungstemperatur zwischen -25°C
und 55°C betragen. Die elektrische Ausrüstung darf jedoch Temperaturen bis 70°C ausge-
setzt werden, sofern dies nicht über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden geschieht.
Sollten eine oder mehrere der genannten, für den ordnungsgemäßen Betrieb der elektrischen
Ausrüstung unabdingbaren Bedingungen nicht erfüllt werden können, müssen schon bei der
DE
Vertragsverhandlung die zur Schaff ung der geeigneten Voraussetzungen erforderlichen zusätz-
lichen Maßnahmen vereinbart werden (z.B. Verwendung spezieller elektrischer Komponenten,
Installation von Klimageräten usw.).
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