4.1. RISIKEN IM MEDIZINISCHEN UMFELD
Vor und nach jeder Behandlung, bei der elektrischer Strom durch den
Körper des Patienten fließt, sollte die Funktion des Herzschrittmachers
sorgfältig kontrolliert werden.
Magnetresonanz MR: Patienten mit implantiertem Herzschrittmacher
dürfen nicht mit einem Kernspintomographen untersucht werden.
Elektrokauter und Diathermie: Elektrokauter und Diathermiesysteme
sollen nicht angewendet werden. Müssen derartige Systeme
angewendet werden, sind sie: 1. möglichst weit entfernt vom
Schrittmacher zu halten. 2. mit minimaler Intensität zu betreiben. 3. kurz
anzuwenden.
Externe Defibrillation: Muss ein Patient defibrilliert werden, so
empfiehlt es sich, dass die Defibrillatorelektroden in einem
Mindestabstand von 10 cm zum Schrittmacher, entlang einer gedachten
Linie, senkrecht zur Achse Schrittmacher-Elektrodenspitze angelegt
werden.
Interner Defibrillator: Die Verwendung dieses Herzschrittmachers ist bei
Patienten die einen implantierbaren Defibrillator tragen kontraindiziert.
Strahlentherapie: Setzen Sie den Schrittmacher keiner ionisierenden
Strahlung aus. Die Betatron-Behandlung ist kontraindiziert. Sind hohe
Dosen in der Strahlentherapie notwendig, sollte der Schrittmacher vor
der direkten Bestrahlung geschützt und seine Funktion ständig
überwacht werden. Dadurch erfolgte Beschädigung ist unter
Umständen nicht sofort erkennbar. Wenn es nötig ist, die Gewebe in
der Nähe der Implantationsstelle zu bestrahlen, empfiehlt es sich, den
Schrittmacher an einer anderen Stelle zu implantieren. Aus
Sicherheitsgründen muss sofort ein temporärer Schrittmacher
bereitstehen.
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